Die Messe Dortmund steht im Herbst erneut im Zentrum einer Grundsatzdebatte über das deutsche Tierschutzrecht: Am 4. September 2026 hat die Stadt Dortmund der VDH Service GmbH eine umfassende tierschutzrechtliche Ordnungsverfügung für die bevorstehende Großausstellung Hund & Pferd zugestellt. Die behördlichen Vorgaben stützen sich auf das Ausstellungsverbot des § 10 der Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) und verschärfen die veterinärmedizinischen Nachweispflichten für Züchter und Hundebesitzer drastisch. Wer seine Tiere im November auf der Bundessieger-Ausstellung präsentieren möchte, sieht sich mit strikten Kontrollen konfrontiert, die weit über das bisherige Maß hinausgehen.
Strikte Trennung: Sichtbare und verdeckte Defektzuchtmerkmale
Hintergrund der behördlichen Anordnung ist die bundesweite Bestrebung der Veterinärämter, sogenannte Qualzuchtmerkmale konsequent aus dem Schauwesen zu verbannen. Die Stadt Dortmund beruft sich in ihrer aktuellen Verfügung explizit auf die Leitlinien der Arbeitsgruppe Tierschutz (AGT) der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV). Diese Systematik unterteilt pathologische Veränderungen in zwei Kategorien:
- Äußerlich sichtbare Defektzuchtmerkmale: Hierzu zählen unter anderem extreme Brachyzephalie (Kurzköpfigkeit) mit verengten Nasenlöchern, übermäßige Hautfaltenbildung, Entropium/Ektropium (Augenlidanomalien) oder angeborene Rutenverkürzungen bzw. Deformationen der Wirbelsäule.
- Verdeckte Defektzuchtmerkmale: Hierunter fallen nicht auf den ersten Blick erkennbare Erkrankungen des Skeletts, des Nervensystems oder der inneren Organe, darunter Hüftgelenksdysplasie (HD), Bandscheibendegenerationen oder bestimmte rezessiv vererbbare Gendefekte.
Um zur Messe Hund & Pferd zugelassen zu werden, müssen Halter betroffener Tiere lückenlose tierärztliche Befunde vorlegen. Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Zwangsgelder und das sofortige Betretungsverbot für den Ring. Wenn Du Dich über die anatomischen Besonderheiten und spezifischen Zuchtleitlinien einzelner Rassen informieren möchtest, findest Du in unserer umfassenden Rasseübersicht auf HonestDog detaillierte Rasseporträts.
Der Streitfall HD-Röntgen: Teilerfolg für Züchter von Junghunden
Besonders die Regelungen zu verdeckten Merkmalen sorgten im Vorfeld für massive Kritik seitens der Rassezuchtvereine. Die ursprüngliche Verfügung der Stadt Dortmund forderte für eine lange Liste definierter Rassen ausnahmslos eine tierärztliche Bescheinigung über eine HD-Röntgenuntersuchung mit den Befunden A, B oder C – und zwar für alle Altersklassen.
Aus tiermedizinischer Sicht stieß diese Pauschalforderung auf Unverständnis. Unter Hinzuziehung der Gesellschaft für Röntgendiagnostik genetisch beeinflusster Skeletterkrankungen (GRSK) intervenierte der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH): Eine HD-Untersuchung, die regelhaft unter Sedierung oder Narkose stattfindet, liefert bei Junghunden im Skelettwachstum keine verlässliche Aussagekraft und stellt eine unzumutbare Belastung für das Tier dar.
Mit Erfolg: Das Veterinäramt der Stadt Dortmund lenkte in diesem Punkt ein. Hunde im Alter von unter 15 Lebensmonaten dürfen auf der Hund & Pferd 2026 nun auch ohne HD-Röntgenuntersuchung an den Start gehen. Für ältere Tiere der betroffenen Rassen bleibt die Nachweispflicht hingegen unverändert bestehen.
Rechtliche Bewertung: Klagen vor dem Verwaltungsgericht anhängig
Trotz des Kompromisses bei den Jugendhunden hält der VDH die Vorgaben der Stadt Dortmund für in weiten Teilen rechtlich und fachlich unbegründet. Zu den schärfsten Kritikpunkten gehört die Praxis, den Ausschluss heterozygoter Träger gesunder Tiere von Ausstellungen zu verlangen, obwohl diese die rezessiven Gene phänotypisch gar nicht ausprägen und klinisch vollkommen unbeeinträchtigt sind.
Der VDH hat klargestellt, dass die Vorgaben für die Hund & Pferd lediglich umgesetzt werden, um die Durchführung der Veranstaltung formal zu sichern. Ein Präjudiz oder ein Anerkenntnis der Rechtmäßigkeit bedeute dies keineswegs. Bereits anlässlich der Vormesse Dogs & Fun wurden zwei Klagen beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht. Da verwaltungsgerichtliche Eilverfahren die Materie vor dem Schau-Wochenende kaum abschließend klären können, bleibt die Rechtslage bis zu einer obergerichtlichen Entscheidung für alle Beteiligten angespannt.
Die behördlichen Auflagen beruhen formal auf der Tierschutz-Hundeverordnung des Bundesministeriums, deren § 10 seit 2022 Ausstellungen mit Tieren untersagt, die Schmerzen, Leiden oder Schäden durch züchterische Umgestaltung aufweisen. In unserem Bildungszentrum findest Du ergänzend praxisnahe Ratgeber zu Zuchtvoraussetzungen, Gesundheitstests und den Pflichten verantwortungsvoller Züchter.
Was bedeutet das konkret für Hundebesitzer und Aussteller?
Wer plant, einen Hund auf der Großveranstaltung in Dortmund oder künftigen nationalen Titelschauen auszustellen, muss jetzt organisatorisch vorsorgen:
- Meldeportale prüfen: Die Meldung über das System der Aussteller setzt mittlerweile den digitalen Nachweis der erforderlichen Gesundheitszeugnisse voraus.
- Tierärztliche Bescheinigungen einholen: Für etliche Rassen reichen einfache Impfpässe nicht mehr aus. Phänotypische Gutachten bezüglich Atmung, Lidern, Haut und Rutenlänge müssen von approbierten Tierärzten vorab ausgestellt werden.
- Mehrkosten einkalkulieren: Halter müssen zusätzliche tierärztliche Untersuchungskosten einplanen, die sich je nach verlangtem Rasseprofil schnell auf dreistellige Beträge belaufen können.
- Stichproben am Eingang: Auch bei vorliegenden Attesten behält sich das Veterinäramt Dortmund vor, Hunde vor Ort stichprobenartig einer Ad-hoc-Überprüfung zu unterziehen.
Fazit: Qualität und Gesundheit rücken endgültig in den Fokus
Die Entwicklung rund um die Messe Hund & Pferd im September 2026 markiert einen Wendepunkt für die Hundezucht in Deutschland. Zwar führen bürokratische Hürden und uneinheitliche Auslegungen einzelner Veterinärämter derzeit zu Frust bei seriösen Züchtern, doch die Marschrichtung ist unumkehrbar: Transparenz, funktionale Anatomie und nachweisbare Gesundheit stehen an erster Stelle.
Auf HonestDog setzen wir uns seit jeher für gesunde Rassehunde und transparente Zuchtbedingungen ein. Als Plattform unterstützen wir Züchter und Welpeninteressenten dabei, Tierschutzstandards verlässlich umzusetzen – damit Schmerzen und erbliche Defizite im Stammbaum keine Chance haben.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Hunde sind von den neuen Auflagen der Messe Dortmund betroffen?
Die Auflagen gelten für alle Hunderassen, bei denen erbliche Dispositionen für Atemwegsprobleme, Gelenkschäden (wie HD/ED), Hautfaltenerkrankungen, Augenliddefekte oder Skelettdeformitäten bekannt sind. Je nach Rassezugehörigkeit müssen spezifische tierärztliche Nachweise vor Betreten des Ausstellungsgeländes digital eingereicht werden.
Müssen Junghunde unter 15 Monaten nun auf HD geröntgt werden?
Nein. Nach Intervention des VDH und Vorlage tierärztlicher Fachexpertisen der GRSK hat die Stadt Dortmund die Pflicht für Hunde unter 15 Monaten ausgesetzt. In diesem Wachstumsstadium sind Röntgenaufnahmen medizinisch wenig aussagekräftig und unnötig belastend.
Gelten die Regelungen nach § 10 TierSchHuV auch für Sport- und Begleithunde auf der Messe?
Ja. Das Ausstellungsverbot erstreckt sich laut Rechtsprechung und behördlicher Praxis auf alle Veranstaltungen, bei denen Hunde gerichtet, vorgeführt oder in Wettbewerben eingesetzt werden – einschließlich Rassepräsentationen und sportlicher Vorführungen im Rahmenprogramm.
![Hund & Pferd: Neue behördliche Qualzucht-Auflagen für Züchter [September 2026]](https://d2qyp4pqjcr206.cloudfront.net/optimized/hero/0460f82c-c029-4d9e-a0e0-cd0d3cd3726e.webp)