Die Entscheidung, einen Hund in einer Mietwohnung zu halten, bringt auch eine Reihe rechtlicher Überlegungen mit sich. Es ist wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen, um Konflikte mit dem Vermieter oder den Nachbarn zu vermeiden. In diesem Artikel erfährst du, welche rechtlichen Aspekte du bei der Hundehaltung in einer Mietwohnung beachten musst, welche Rechte und Pflichten du als Mieter hast und wie du mögliche Probleme vermeiden kannst. Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information, für konkrete Anliegen zu deinem Mietvertrag wende dich bitte an einen spezialisierten Anwalt. Bedenke auch, dass sich die Rechtslage ändern kann. Dieser Artikel wurde 2024 geschrieben.
Gegenseitige Rücksichtnahme ist eine Grundlage im Mietrecht, daher sind die Interessen beider Seiten (von Mieter und Vermieter) gegeneinander abzuwägen. In Mehrfamilienhäusern kommen mehr Mieter mit dem Hund in Kontakt und können potentiell gestört werden, daher kann auch die Art des Mitobjektes (Wohnung im Mehrfamilienhaus / Einfamilienhaus) und der Standort (ländlich / städtisch) eine Rolle spielen. Im Folgenden beleuchten wir ein paar mögliche Szenarien.
Sollte im Mietvertrag stehen, dass die Hundehaltung erlaubt ist, sind sozialverträgliche Hunde erlaubt. Allerdings kann der Vermieter diese pauschale Erlaubnis trotzdem entziehen. Beispielsweise bei riesigen oder aggressiven Hunden. Auch hier sind wieder die Interessen und Belange beider Parteien gegeneinander abzuwägen. Insbesondere auch die von anderen Mietern, die sich belästigt fühlen könnten.
Ist die Hundehaltung im Mietvertrag individuell vereinbart, ist sie in der Regel auch gültig, da der Mieter den Vertrag in Kenntnis dieses Verbotes unterschrieben hat. Handelt es sich um eine Klausel aus vorformulierten Verträgen, die eine Tierhaltung für jegliche Art von Tieren untersagt, kann diese Klausel unwirksam sein.
Dies ist nicht automatisch eine Erlaubnis. Auch hier müssen die Interessen und Belange aller Beteiligten betrachtet werden, wie der Standort und die Art des Mietobjektes.
Das heißt, dass die Hundehaltung von der Zustimmung des Vermieters abhängt. Auch hier gilt, dass eine bereits erteilte Zustimmung widerrufen werden kann. Natürlich müssen dafür auch entsprechend wichtige Gründe vorliegen und es darf nicht willkürlich sein.
Die Haltung von so genannten Listenhunden, oder umgangssprachlich auch Kampfhunde genannt, ist nochmal ein wenig anders. Sie gehört nie zum so genannten vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. Von einer Gefährdung anderer wird hierbei ausgegangen, ohne dass der Vermieter dies nachweisen muss. Daher sollte bei der Haltung eines solchen Hundes immer die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden. Unterlagen wie ein bestandener Wesenstest können helfen, die Bedenken des Vermieters zu widerlegen.
Ein Recht darauf einen Hund zu halten, ohne Wenn und Aber gibt es nicht, wie immer mal gerne behauptet. Hundehalter sollten daher das Gespräch mit dem Vermieter suchen und ihren Hund so erziehen, dass der Hund niemanden belästigt, so dass es keinen Grund gibt eine einmal erteilte Erlaubnis zu widerrufen.