In Brandenburg existiert keine flächendeckende, allgemeine Leinenpflicht auf allen öffentlichen Straßen oder Freiflächen. Das Land regelt die Anleinpflicht stattdessen orts- und situationsbezogen sowie für den gesamten Wald, während Städte und Gemeinden über eigene ordnungsbehördliche Verordnungen strengere Regeln für ihr Gemeindegebiet erlassen können.
| Regelungspunkt | Rechtliche Vorgabe in Brandenburg |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | Hundehalteverordnung (HundehV) & § 15 Abs. 8 Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG) |
| Wer ist betroffen? | Alle Hundehalter an definierten Orten; generell strengere Auflagen für gefährliche Hunde |
| Kosten & Bußgelder | Ordnungswidrigkeit; Verstöße gegen die allgemeine Leinenpflicht bis zu 10.000 Euro, gegen die Auflagen für gefährliche Hunde bis zu 25.000 Euro (§ 16 HundehV) |
| Zuständige Behörde | Örtliche Ordnungsbehörde (Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde) |
Stand: Oktober 2026. Kein Ersatz für Rechtsberatung — maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext und die Auskunft deiner Ordnungsbehörde.
Gilt die Leinenpflicht in Brandenburg landesweit?
Hundehalter müssen in Brandenburg nicht an jeder beliebigen Straßenecke zwingend eine Leine anlegen. Das Landesrecht verzichtet bewusst auf einen pauschalen Leinenzwang für das gesamte Territorium. Stattdessen knüpft § 3 Abs. 1 HundehV an konkrete Orte und Gefahrensituationen an, an denen Hunde so an der Leine zu führen sind, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden.
Gleichzeitig räumt das Land den Kommunen nach § 3 Abs. 4 HundehV das Recht ein, durch kommunale Satzungen weitergehende Anleinpflichten zu bestimmen. Viele Städte und Gemeinden nutzen diese Möglichkeit und regeln in eigenen Verordnungen zusätzliche Leinenpflichten, etwa für bestimmte Straßen, Plätze oder Grünanlagen. Wie sich diese Vorschriften im bundesweiten Vergleich verhalten, zeigt die Übersicht zur Leinenpflicht in allen Bundesländern.
An welchen Orten gilt die Leinenpflicht in Brandenburg?
Die landesweite Hundehalteverordnung (HundehV) benennt konkrete Bereiche, an denen Hunde zwingend angeleint sein müssen:
- Menschenansammlungen: Bei öffentlichen Versammlungen, Umzügen, Sportveranstaltungen, Volksfesten und ähnlichen Events.
- Erholungsanlagen: Auf Sport- und Campingplätzen sowie in eingefriedeten oder anderweitig begrenzten Park-, Garten- und Grünanlagen, die der Allgemeinheit offenstehen.
- Verkehrs- und Geschäftsbereiche: In Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln – in Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln zusätzlich mit Maulkorb (§ 3 Abs. 3 HundehV).
- Mehrfamilienhäuser: Auf Zuwegen, Treppenfluren, in Aufzügen und auf sämtlichen von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Grundstücksflächen.
Für die Leine selbst gilt nach § 3 Abs. 1 HundehV: Sie muss reißfest sein und ständig ein sicheres Einwirken auf den Hund ermöglichen. Auf Sport- und Campingplätzen sowie in Grünanlagen entfällt sie, soweit diese als Hundeauslaufgebiet gekennzeichnet sind (§ 3 Abs. 2 HundehV).
Betretungsverbote für Hunde
An bestimmten Orten reicht das bloße Anleinen nicht aus. Nach § 4 HundehV dürfen Hunde nicht mitgenommen werden auf Kinderspielplätze, auf als solche gekennzeichnete Liegewiesen sowie in Badeanstalten und an gekennzeichnete öffentliche Badestellen.
Leinenpflicht im Wald und während der Brut- und Setzzeit
Eine der striktesten Regelungen Brandenburgs betrifft Waldgebiete: Gemäß § 15 Abs. 8 LWaldG dürfen Hunde im Wald nur angeleint mitgeführt werden. Diese Pflicht gilt ganzjährig und auf sämtlichen Wegen sowie im Unterholz. Ausgenommen sind nach dem Gesetz nur Jagdhunde bei der Ausübung der Jagd sowie Polizeihunde.
Brandenburg besitzt im Landesnaturschutzrecht keine starr festgelegte kalendarische Brut- und Setzzeit, wie sie beispielsweise Niedersachsen oder Bremen kennen. Dennoch verpflichtet § 22 Abs. 2 BbgNatSchAG jede erholungssuchende Person in der freien Natur zu besonderer Rücksichtnahme auf Flora und wild lebende Tiere. Insbesondere im Zeitraum vom Frühjahr bis in den Hochsommer rufen Naturschutzbehörden und Jagdverbände Halter dazu auf, Hunde auch auf Feld- und Wiesenwegen strikt unter Kontrolle oder an der Schleppleine zu führen, um bodenbrütende Vögel und Rehkitze vor Hetzjagden zu bewahren.
Ausnahmen und Freilaufflächen
Freilauf ohne Leine ist auf Privatgrundstücken gestattet, sofern das Gelände gegen ein Entweichen gesichert ist. Im öffentlichen Raum bieten viele Kommunen eigens ausgewiesene Hundeauslaufflächen an. Auf diesen speziell deklarierten Arealen entfällt die reguläre Anleinpflicht der Gemeinde, solange der Hund zuverlässig im Einwirkungsbereich des Halters bleibt und keine Menschen oder Artgenossen belästigt.
Ein Sachkundenachweis ("Hundeführerschein") befreit in Brandenburg nicht von der Leinenpflicht nach § 3 HundehV oder dem Waldgesetz; eine Befreiung über einen solchen Nachweis sieht die Verordnung nicht vor.
Sonderfall Listenhunde in Brandenburg
Brandenburg hat sein Hunderecht mit der Hundehalteverordnung, die seit 1. Juli 2024 gilt, grundlegend neu ausgerichtet: Die frühere Rasseliste mit unwiderlegbar oder widerlegbar als gefährlich eingestuften Rassen wurde abgeschafft. Die Gefährlichkeit eines Hundes wird seither nicht mehr am Phänotyp festgemacht, sondern am individuellen Verhalten – beispielsweise nach einem dokumentierten Beißvorfall.
Wird ein Hund durch die Behörde im Einzelfall als gefährlich eingestuft, gelten drastisch verschärfte Auflagen nach § 9 Abs. 2 HundehV: Er unterliegt außerhalb des eingefriedeten Grundstücks überall einer strikten Leinenpflicht (maximale Leinenlänge zwei Meter) sowie permanentem Maulkorbzwang. Weitere Einzelheiten zur rechtlichen Historie und Verhaltensprüfungen bietet der Überblick über Listenhunde in Brandenburg.
Praktisches Vorgehen für Hundehalter
Halter in Brandenburg müssen formale Pflichten beachten, um Bußgelder im Kontrollfall zu vermeiden:
- Mikrochip implantieren: Jeder Hund, der älter als acht Wochen ist, muss dauerhaft mit einem ISO-konformen Mikrochip gekennzeichnet sein (§ 2 Abs. 1 HundehV).
- Hund ordnungsbehördlich anzeigen: Unabhängig von der Hundesteuer verlangt § 2 Abs. 2 HundehV eine unverzügliche Anzeige der Hundehaltung bei der örtlichen Ordnungsbehörde, unter anderem mit Rasse, Wurfdatum und Chipnummer. Ob dafür eine Gebühr anfällt, regelt die jeweilige Kommune.
- Adresskennzeichnung anlegen: Nach § 1 Abs. 3 HundehV muss der Hund außerhalb des eigenen Grundstücks ein Halsband oder Geschirr tragen, auf dem Vorname, Zuname und aktuelle Anschrift der Halterin oder des Halters deutlich vermerkt sind.
- Kommunale Satzung prüfen: Erkundige dich direkt auf der Webseite deiner Stadtverwaltung nach abweichenden Vorschriften, Grünanlagensatzungen und Hundeverbotszonen.
Kontrollen und Bußgelder bei Verstößen
Die Einhaltung der Vorschriften kontrollieren vor allem die örtlichen Ordnungsbehörden und die Polizei; in Waldgebieten achtet zudem das Forstpersonal auf die Anleinpflicht.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Anleinpflicht oder Meldevorgaben verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Nach § 16 HundehV können Verstöße gegen die allgemeine Leinenpflicht mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro geahndet werden; für bestimmte schwerere Verstöße, etwa gegen die Leinen- und Maulkorbpflicht für gefährliche Hunde, sind bis zu 25.000 Euro möglich. Die konkrete Höhe legt die Behörde im Einzelfall fest.
Häufig gestellte Fragen
Gilt in Brandenburg eine generelle Leinenpflicht für jeden Hund?
Nein. Eine flächendeckende Anleinpflicht auf allen Straßen und Gehwegen gibt es auf Landesebene nicht. Die Pflicht greift gezielt bei Menschenansammlungen, in Geschäften, Mehrfamilienhäusern, Grünanlagen und durchgehend in Wäldern. Städte dürfen per Satzung strengere Zonen festlegen.
Wie lange darf die Leine in Brandenburg sein?
Für herkömmliche Hunde schreibt die Verordnung keine Höchstlänge vor, verlangt aber eine reißfeste Leine, die ständig ein sicheres Einwirken erlaubt. Nur für behördlich als gefährlich eingestufte Hunde gilt eine maximale Leinenlänge von zwei Metern (§ 9 Abs. 2 HundehV).
Darf mein Hund auf Waldwegen ohne Leine laufen?
Nein. Gemäß § 15 Abs. 8 LWaldG müssen Hunde im Wald an der Leine geführt werden; ausgenommen sind nur Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde.
Gelten in Brandenburg noch Regeln aus der Zeit vor 2024?
Nein. Die frühere Verordnung von 2004, die bis zum 30. Juni 2024 galt (darunter die Rasselisten und besondere Pflichten für Hunde ab 40 Zentimetern Widerristhöhe oder 20 Kilogramm Gewicht), wurde mit dem Inkrafttreten der neuen Hundehalteverordnung am 1. Juli 2024 aufgehoben. Das Landesrecht beurteilt Hunde seither verhaltensbasiert.
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