DNA-Identitätsnachweis
Als bestanden gilt: DNA geprüft
Der DNA-Test (genetischer Fingerprint) muss zum Zeitpunkt der Zuchtzulassungsprüfung vorliegen. Die Blutprobe ist durch den entnehmenden Tierarzt direkt an das Zuchtbuchamt einzusenden.
Festgelegt von: Deutscher Doggen Club 1888 e.V. Zuchtordnung