Herzerkrankungen
Als bestanden gilt: Grad 0–2
Für alle Boxer, die erstmalig zur Zucht verwendet werden, muss ein kardiologischer Untersuchungsbefund (Farbdoppler-Ultraschall) von einer vom BK anerkannten Untersuchungsstelle vorliegen.
Festgelegt von: Boxer-Klub e.V. Sitz München Zuchtordnung