Dilatative Kardiomyopathie
Als bestanden gilt: unauffällig
Gleichermaßen ist der Nachweis der DCM-Pflichtuntersuchung (24h EKG/Holter, Ultraschall) für alle Dobermannhunde, die ab 01.07.2020 zur Zucht (Verpaarung) eingesetzt werden, erforderlich.
Festgelegt von: Dobermann-Verein e.V. (DV) Zuchtordnung