Herzerkrankungen
Als bestanden gilt: Grad 0–1
Mindestalter bei Untersuchung ist 15 Monate. Zuchtzugelassen sind nur Hunde mit Befund „0 – keine oder minimale kardiovaskuläre Veränderungen“ oder „1 – leichtgradige kardiovaskuläre Veränderungen“.
Festgelegt von: Deutscher Windhundzucht- und Rennverband e.V. (DWZRV) Zuchtordnung