Herzerkrankungen
Als bestanden gilt: nicht näher angegeben
Herzuntersuchung i. Untersuchung ab dem vollendeten 14. Lebensmonat ii. Untersuchung darf nur von einem Untersucher durchgeführt werden, welcher sich auf der Liste der Tierärzte auf der www.iw-info.de befindet iii. Zuchteinsatz ist mit Punkten 0-4 gestattet
Festgelegt von: Irish Wolfhound Club e.V. Zuchtordnung