Welche Gesundheitsuntersuchungen für eine Verpaarung dieser Rasse vorgeschrieben oder empfohlen sind — mit Bestehensgrenze und, bei Pflichtuntersuchungen, dem Verein samt Zuchtordnung.
Wessen Regel das ist
Pflichtuntersuchungen stammen aus den Zuchtordnungen der Rassezuchtvereine, nicht von HonestDog — wir nennen zu jeder den Verein, der sie festgelegt hat, und verlinken das Dokument. Die übrigen Basis-Untersuchungen bilden den empfohlenen Gesundheits-Standard für die Rasse. Maßgeblich ist immer die Zuchtordnung deines eigenen Vereins — sie kann von der hier hinterlegten abweichen, und sie kann sich geändert haben.
Von einer Zuchtordnung ausdrücklich vorgeschrieben. Ohne diese Befunde ist ein Zuchteinsatz im jeweiligen Verein nicht vorgesehen.
Augenprobleme (ophthalmologischer Augentest)
Als bestanden gilt: frei
Jeder Hund aller PSK-Rassen muss ab dem 15.10.2026 für weitere fünf Jahre (bis 31.10.2031), vor dem Zuchteinsatz eine gültige Augenuntersuchung (AU) von DOK-, ECVO-, oder Fachtierärzten für Augenkrankheiten mit dem Befund „frei“ bei allen zuchtrelevanten Augenerkrankungen
Als bestanden gilt: frei oder Träger (Träger nur mit freiem Partner)
Ab dem 01.01.2025 muss für alle Zwergschnauzer ein Gentest auf PMDS (Persistant Müller Gang Syndrom) vorgelegt werden. Verpaarung ist nur erlaubt zwischen frei X frei und frei X Träger.
Diese Liste ersetzt die Zuchtordnung nicht und ist kein Freigabedokument. Sie hilft dir, vor der Planung zu sehen, was vorliegen sollte — die Auswahlentscheidung fällt danach, über Befunde, Zuchtwerte und Verwandtschaftsgrad.