Rechtsgrundlage
Gesetz zur Neuregelung über das Halten und Führen von Hunden (HundeG Hamburg). Hamburg arbeitet mit einem Zwei-Kategorien-System ähnlich Bayern.
Die zwei Kategorien
Kategorie 1 (gefährlich): American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier.
Kategorie 2 (vermutet gefährlich): Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu.
Separat genannt: Bullterrier- und Rottweilermischlinge dürfen nur mit Leine und Maulkorb geführt werden, solange kein Wesenstest mit Freistellung vorliegt.
Was Halter brauchen
Allgemein in Hamburg:
- Hundehaftpflichtversicherung für jeden Hund (Pflichtversicherung)
- Mikrochip-Kennzeichnung
- Anmeldung beim Hamburger Hunderegister
Für gelistete Hunde:
- Haltungserlaubnis vom Bezirksamt
- Sachkundenachweis
- Wesenstest
- Polizeiliches Führungszeugnis
Besonderheit bei Sachverständigen: Hamburg verlangt, dass Wesenstest-Prüfer ein eigenes Testkonzept einreichen, mindestens drei Jahre professionelle Hundeerfahrung nachweisen und an jährlichen Fortbildungen teilnehmen. Die Zulassung gilt für fünf Jahre.
Versicherung
Pflicht für alle Hunde. Hamburg gehört zu den sieben Bundesländern mit allgemeiner Versicherungspflicht.
Alltagsregeln
- Leinenpflicht in der Innenstadt, in Parks, auf Spielwiesen
- Maulkorbpflicht für Kategorie-1-Hunde sowie Kategorie 2 ohne Wesenstest-Freistellung
- Kennzeichnungspflicht
- Aufnahme im Hamburger Hunderegister
Hundesteuer
| Stadt | Erster Hund | Gefährlicher Hund |
|---|---|---|
| Hamburg | 90 € | 600 € |
Wichtig — Hamburger Besonderheit: Wer einen Wesenstest besteht, zahlt für den Hund den Standardsatz von 90 € statt 600 €. Hamburg verbindet die Hundesteuer direkt mit dem Wesenstest.
Ansprechpartner
Bezirksamt · Hamburger Hunderegister · Tierärztekammer Hamburg
