In Bremen sind vier Rassen als Listenhunde generell verboten: Pit Bull Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, sowie deren Kreuzungen. Ausnahmen gibt es nur über eine behördliche Ausnahmegenehmigung in engen Einzelfällen. Für alle Hunde gilt seit dem 10. Juli 2025 eine Hundehaftpflichtversicherung, und ab dem 1. Juli 2026 kommt ein Sachkundenachweis für alle Neu-Halter hinzu. Dieser Ratgeber zeigt dir, was das neue Bremische Gesetz über das Halten von Hunden von dir verlangt.
Listenhunde Bremen auf einen Blick
- Vier Rassen gelten kraft Gesetz als gefährlich: Pit Bull Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier (§ 7 Abs. 3 BremHundeG)
- Ausnahmen: nur über behördliche Ausnahmegenehmigung in engen Einzelfällen (§ 10 Abs. 4 BremHundeG)
- Pflicht für alle Hunde seit 10. Juli 2025: Hundehaftpflichtversicherung mit Mindestdeckung 500.000 € Personenschäden, 250.000 € Sachschäden
- Ab 1. Juli 2026: Sachkundenachweis beziehungsweise Hundeführerschein für alle Neu-Halter
- Anlass: schwerer Beißvorfall im November 2023, bei dem ein Rottweiler ein sechsjähriges Kind im Kopf gebissen hatte
- Wird ein Hund im Einzelfall als gefährlich eingestuft: Erlaubnispflicht, Volljährigkeit, sauberes Führungszeugnis, Wesenstest
Rechtsgrundlage
Bremisches Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG) vom 24. Juni 2025, in Kraft seit 10. Juli 2025 (Brem.GBl. 2025, S. 598).
Bremen hat sein altes Hundegesetz von 2001 komplett ersetzt. Anlass war ein schwerer Beißvorfall im November 2023, bei dem ein Rottweiler ein sechsjähriges Kind im Kopf gebissen hatte.
Gefährliche Hunde
Vier Rassen gelten in Bremen kraft Gesetz als gefährlich (§ 7 Abs. 3 BremHundeG):
- Pit Bull Terrier
- Bullterrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
— sowie Kreuzungen.
Die Haltung dieser vier Rassen ist in Bremen generell verboten (§ 7 Abs. 3 BremHundeG). Ausnahmen sind nur über behördliche Ausnahmegenehmigung in engen Einzelfällen möglich (§ 10 Abs. 4 BremHundeG).
Vorübergehender Aufenthalt erlaubt: Wer mit so einem Hund nur durch Bremen reist (Tagesaufenthalt), kann das vorab beim Ordnungsamt anzeigen.
Im Einzelfall gefährlich: Ein Hund kann auch ohne diese Rassenzugehörigkeit als gefährlich eingestuft werden — etwa nach einem Vorfall oder bei nachgewiesener gesteigerter Aggressivität.
Was Halter brauchen
Für alle Hunde in Bremen (seit 10.7.2025):
- Hundehaftpflichtversicherung (§ 6 BremHundeG) — Mindestdeckung 500.000 € Personenschäden, 250.000 € Sachschäden
- Mikrochip-Kennzeichnung
- Registrierung in einem anerkannten Haustierregister
- Ab 1. Juli 2026: Sachkundenachweis / Hundeführerschein für alle Neu-Halter
- Theoretische Prüfung vor der Anschaffung
- Praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres
- Wer in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre einen Hund gehalten und die theoretische Prüfung bestanden hat, ist von der theoretischen Prüfung befreit
Bei Hunden, die im Einzelfall als gefährlich eingestuft werden:
- Erlaubnispflicht (§ 8 BremHundeG)
- Volljährigkeit
- Einwandfreies Führungszeugnis (letzte fünf Jahre straffrei)
- Sachkunde
- Wesenstest (Nachweis sozialverträglichen Verhaltens, § 13 BremHundeG)
- Einverständnis des Vermieters und der Mitmieter im Mehrfamilienhaus
Versicherung
Pflicht für alle Hunde — Bremen ist seit Juli 2025 das siebte Bundesland mit allgemeiner Hundehaftpflicht-Pflicht.
Ältere Ratgeber-Websites führen noch die alte Bremer Rechtslage (Pflicht nur für gefährliche Hunde). Diese Information ist mit dem Inkrafttreten des neuen BremHundeG überholt.
Alltagsregeln
- Leinenpflicht in Fußgängerzonen, Parks, ÖPNV, bei Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
- Maulkorbpflicht für als gefährlich festgestellte Hunde
- Allgemeine Anzeigepflicht für alle Hunde
- Beseitigung von Hundekot
Hundesteuer
| Stadt | Hundesteuer |
|---|---|
| Bremen-Stadt | Differenzierung nach Hundesteuersatzung — Standardsatz für normale Hunde |
| Bremerhaven | Anmeldung über Stadtkasse |
In Bremen wird die Hundesteuer von der Stadtgemeinde Bremen und der Stadt Bremerhaven jeweils eigenständig erhoben. Hundehalter müssen ihre Hunde binnen zwei Wochen nach Aufnahme oder nach Vollendung des dritten Lebensmonats anmelden. Steuerbefreiungen gibt es für Blindenhunde, Diensthunde und Hunde aus dem Bremer Tierheim (ein Jahr).
Ansprechpartner
Ortspolizeibehörde Bremen / Bremerhaven · Senatsverwaltung für Inneres Bremen
Häufig gestellte Fragen zu Listenhunden in Bremen
Ist der Pit Bull Terrier in Bremen erlaubt?
Nein. Der Pit Bull Terrier gehört zu den vier Rassen, deren Haltung in Bremen generell verboten ist, zusammen mit Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier. Ausnahmen sind nur über eine behördliche Ausnahmegenehmigung in engen Einzelfällen möglich.
Ist der Staffordshire Bullterrier in Bremen erlaubt?
Nein. Der Staffordshire Bullterrier gehört zu den vier Rassen, deren Haltung in Bremen generell verboten ist (§ 7 Abs. 3 BremHundeG). Nur eine behördliche Ausnahmegenehmigung erlaubt in engen Einzelfällen eine Ausnahme.
Welche Pflichten gelten für alle Halter in Bremen?
Seit 10. Juli 2025 brauchst du eine Hundehaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für Sachschäden, eine Mikrochip-Kennzeichnung und eine Registrierung in einem anerkannten Haustierregister. Ab 1. Juli 2026 kommt ein Sachkundenachweis für alle Neu-Halter hinzu.
Wann kommt der Sachkundenachweis für Neu-Halter?
Ab 1. Juli 2026 brauchst du als Neu-Halter eine theoretische Prüfung vor der Anschaffung und eine praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres. Wer in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre einen Hund gehalten und die theoretische Prüfung bestanden hat, ist von der theoretischen Prüfung befreit.
Wer ist von der Hundesteuer in Bremen befreit?
Steuerbefreiungen gibt es für Blindenhunde, Diensthunde und Hunde aus dem Bremer Tierheim, dort für ein Jahr. Die Hundesteuer selbst erhebt die Stadtgemeinde Bremen und die Stadt Bremerhaven jeweils eigenständig nach ihrer eigenen Hundesteuersatzung.
