Du suchst die Liste der Listenhunde in Niedersachsen? Die gibt es nicht: Niedersachsen beurteilt Hunde nach ihrem Verhalten, nicht nach ihrer Rasse. So funktioniert das Niedersachsen-Modell:
Rechtsgrundlage
Das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) gilt als eines der modernsten Hundegesetze Deutschlands – es setzt konsequent auf Rassenneutralität statt auf pauschale Verbote.
Gefährliche Hunde statt Listenhunde
Eine Rasseliste gibt es nicht. Dein Hund gilt nur als gefährlich, wenn er nach § 7 NHundG durch konkretes Verhalten auffällt:
- er hat Menschen oder Tiere gebissen oder ist angriffsbereit
- er neigt zum Hetzen oder Reißen
- er wurde zur Steigerung seiner Aggressivität ausgebildet
Was Halter brauchen (das Niedersachsen-Modell)
Niedersachsen verlangt von dir mehr als die meisten Bundesländer – deshalb funktioniert das System ohne Liste:
Bevor du dir einen Hund anschaffst:
- Theoretische Sachkundeprüfung — der niedersächsische Hundeführerschein, Pflicht für alle Halter, nicht nur für gefährliche Hunde. Nur in Präsenz bei der Tierärztekammer Niedersachsen, online geht nicht.
Innerhalb des ersten Jahres nach der Aufnahme:
- Praktische Sachkundeprüfung gemeinsam mit deinem Hund
Für jeden Hund ab dem 6. Lebensmonat:
- Hundehaftpflichtversicherung — Mindestdeckung 500.000 € Personen- und 250.000 € Sachschäden
- Mikrochip-Kennzeichnung
- Eintrag im Niedersächsischen Hunderegister
Im Einzelfall als gefährlich eingestuft, kommen hinzu:
- Haltungserlaubnis
- erweiterte Sachkundeanforderungen
- Wesenstest
Versicherung
Ab dem 6. Lebensmonat ist die Hundehaftpflichtversicherung Pflicht — für jeden Hund, unabhängig von der Rasse. Niedersachsen zählt zu den sieben Bundesländern mit dieser allgemeinen Versicherungspflicht.
Alltagsregeln
- Anleinpflicht in der freien Landschaft während der Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli)
- lokale Leinenpflichten in Innenstädten, Parks und Wäldern möglich
- Maulkorbpflicht nur für offiziell als gefährlich eingestufte Hunde
Hundesteuer-Beispiele
Die Hundesteuer legt jede Kommune selbst fest, ein Überblick (erster Hund / zweiter Hund / gefährlicher Hund):
- Hannover: 150 € / 276 € / 720 €
- Braunschweig: 120 € / 204 € / 720 €
- Oldenburg: 84 € / 168 € / 720 €
- Göttingen: 96 € / 240 € / 600 €
- Osnabrück: 120 € / 240 € / 720 €
Ansprechpartner
Fragen zur Sachkunde beantwortet die Tierärztekammer Niedersachsen, zur Registrierung das Hunderegister, zu lokalen Regeln dein Ordnungsamt.
Rassen wie der Rottweiler gelten anderswo als Listenhund – bei HonestDog findest du geprüfte Züchter mit Gesundheitsdokumentation.