Du suchst die Liste der Listenhunde in Niedersachsen? Die gibt es nicht: Niedersachsen beurteilt Hunde nach ihrem Verhalten, nicht nach ihrer Rasse. So funktioniert das Niedersachsen-Modell:
Niedersachsen hat keine Rasseliste. Das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) beurteilt Hunde nach ihrem Verhalten, nicht nach ihrer Rasse. Wichtigste Pflicht ist der Nachweis der Sachkunde, der grundsätzlich für alle Ersthalter gilt, nicht nur für gefährliche Hunde. Dieser Ratgeber zeigt dir, was das Niedersachsen-Modell von dir verlangt.
Listenhunde Niedersachsen auf einen Blick
- Rasseliste: keine, das NHundG setzt auf Rassenneutralität statt auf pauschale Verbote
- Gefährlich im Einzelfall: nach § 7 NHundG, wenn der Hund Menschen oder Tiere gebissen hat oder angriffsbereit ist, zum Hetzen oder Reißen neigt, oder gezielt zur Steigerung seiner Aggressivität ausgebildet wurde
- Pflicht für Halter: theoretische und praktische Sachkundeprüfung (sofern keine Ausnahme nach § 3 NHundG greift, etwa durch mindestens zweijährige ununterbrochene Hundehaltung innerhalb der letzten zehn Jahre), Hundehaftpflichtversicherung ab dem 6. Lebensmonat, Kennzeichnung per Mikrochip und Registrierung im zentralen Niedersächsischen Hunderegister
- Pflicht für gefährlich eingestufte Hunde: Haltungserlaubnis, erweiterte Sachkundeanforderungen, Wesenstest
- Versicherung: Mindestdeckung 500.000 € Personen- und 250.000 € Sachschäden gem. § 5 NHundG
- Hundesteuer: 84 bis 150 € für den ersten Hund, 600 bis 720 € für gefährliche Hunde
Rechtsgrundlage
Das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) gilt als eines der modernsten Hundegesetze Deutschlands – es setzt konsequent auf Rassenneutralität statt auf pauschale Verbote.
Gefährliche Hunde statt Listenhunde
Eine Rasseliste gibt es nicht. Dein Hund gilt nur als gefährlich, wenn er nach § 7 NHundG durch konkretes Verhalten auffällt:
- er hat Menschen oder Tiere gebissen oder ist angriffsbereit
- er neigt zum Hetzen oder Reißen
- er wurde zur Steigerung seiner Aggressivität ausgebildet
Was Halter brauchen (das Niedersachsen-Modell)
Niedersachsen verlangt von dir mehr als die meisten Bundesländer – deshalb funktioniert das System ohne Liste:
Bevor du dir einen Hund anschaffst:
- Theoretische Sachkundeprüfung — der sogenannte niedersächsische Hundeführerschein. Sie wird von behördlich anerkannten Prüfern (beispielsweise zertifizierten Hundeschulen oder Tierärzten) sowie über anerkannte Prüfungssysteme abgenommen und kann bei zugelassenen Stellen auch online bzw. computergestützt absolviert werden. Wichtige Ausnahme nach § 3 NHundG: Wer innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens zwei Jahre lang ununterbrochen nachweislich einen Hund gehalten hat, gilt per Gesetz bereits als sachkundig. Ausnahmen gelten zudem unter anderem für Tierärzte oder Inhaber eines Jagdscheins.
Innerhalb des ersten Jahres nach der Aufnahme:
- Praktische Sachkundeprüfung gemeinsam mit deinem Hund (sofern keine gesetzliche Befreiung/Sachkundevermutung vorliegt)
Für jeden Hund ab dem 6. Lebensmonat:
- Hundehaftpflichtversicherung — Mindestdeckung 500.000 € Personen- und 250.000 € Sachschäden
- Mikrochip-Kennzeichnung
- Eintrag im Niedersächsischen Hunderegister
Im Einzelfall als gefährlich eingestuft, kommen hinzu:
- Haltungserlaubnis
- erweiterte Sachkundeanforderungen
- Wesenstest
Versicherung
Ab dem 6. Lebensmonat ist die Hundehaftpflichtversicherung Pflicht — für jeden Hund, unabhängig von der Rasse. Niedersachsen zählt zu den Bundesländern mit dieser allgemeinen Versicherungspflicht nach § 5 NHundG.
Alltagsregeln
- Anleinpflicht in der freien Landschaft während der Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli) gem. § 33 NWaldLG
- lokale Leinenpflichten in Innenstädten, Parks und Wäldern möglich
- Maulkorbpflicht nur für offiziell als gefährlich eingestufte Hunde
Hundesteuer-Beispiele
Die Hundesteuer legt jede Kommune selbst fest, ein Überblick (erster Hund / zweiter Hund / gefährlicher Hund):
- Hannover: 150 € / 276 € / 720 €
- Braunschweig: 120 € / 204 € / 720 €
- Oldenburg: 84 € / 168 € / 720 €
- Göttingen: 96 € / 240 € / 600 €
- Osnabrück: 120 € / 240 € / 720 €
Ansprechpartner und Quellen
Rechtsgrundlagen und offizielle Vorgaben finden sich im Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) sowie im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG). Fragen zur Sachkundeprüfung und Prüfberechtigungen beantwortet das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) oder die Tierärztekammer Niedersachsen, zur Registrierung das zentrale Hunderegister Niedersachsen und zu lokalen Satzungen das zuständige kommunale Ordnungsamt.
Rassen wie der Rottweiler gelten anderswo als Listenhund – bei HonestDog findest du geprüfte Züchter mit Gesundheitsdokumentation.
Häufig gestellte Fragen zu Listenhunden in Niedersachsen
Ist der Rottweiler in Niedersachsen ein Listenhund?
Nein. Niedersachsen hat keine Rasseliste, der Rottweiler gilt hier wie jeder andere Hund. In anderen Bundesländern kann der Rottweiler als Listenhund gelten, bei HonestDog findest du geprüfte Züchter mit Gesundheitsdokumentation.
Welche Sachkundeprüfung brauche ich in Niedersachsen?
Wer erstmals einen Hund hält, benötigt vor der Anschaffung eine theoretische Sachkundeprüfung, die bei anerkannten Prüfstellen auch computergestützt absolviert werden kann. Innerhalb des ersten Jahres nach Aufnahme des Hundes folgt die praktische Prüfung. Halter, die innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Hundehaltung nachweislich mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten haben, sowie Tierärzte oder Jäger gelten nach § 3 NHundG bereits als sachkundig.
Ist die Hundehaftpflicht in Niedersachsen Pflicht?
Ja, ab dem 6. Lebensmonat für jeden Hund unabhängig von der Rasse, mit einer Mindestdeckung von 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für Sachschäden nach § 5 NHundG.
Was kostet die Hundesteuer für einen gefährlichen Hund in Niedersachsen?
In Hannover, Braunschweig, Oldenburg und Osnabrück liegt die Steuer für gefährliche Hunde typischerweise bei 720 €, in Göttingen bei 600 €. Der erste unauffällige Hund kostet je nach Stadt zwischen 84 € und 150 €.
Kann ich die Einstufung als gefährlich widerlegen?
Ein Wesenstest gehört zu den behördlichen Anforderungen für Hunde, deren Gefährlichkeit nach einem Vorfall im Einzelfall nach § 7 NHundG festgestellt wurde, um die Voraussetzungen für eine Erlaubnis nachzuweisen.



