Bayern hat eine der strengsten Listenhunde-Regelungen in Deutschland. Kategorie 1 (Pitbull Terrier, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu) ist faktisch verboten. Kategorie 2 (unter anderem Rottweiler, Cane Corso, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino) darfst du halten, wenn dein Hund den Wesenstest besteht und du ein Negativzeugnis bekommst. Dieser Ratgeber zeigt dir die komplette Liste, die Auflagen und die Hundesteuer in den großen Städten.
Listenhunde Bayern auf einen Blick
- Kategorie 1 (faktisch verboten): Pitbull Terrier, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu und deren Kreuzungen
- Kategorie 2 (mit Negativzeugnis erlaubt): Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler
- Nicht auf der Liste: Deutscher Schäferhund, Dobermann, Boxer und Kangal stehen nicht auf der bayerischen Liste. Ein einzelner Hund kann nach Vorfällen aber individuell als gefährlich eingestuft werden.
- Weg zum Negativzeugnis: Wesenstest ab dem 18. Lebensmonat bei einem öffentlich bestellten Sachverständigen, Kosten etwa 250 €
- Hundesteuer: ohne Negativzeugnis 540 bis 1.056 € pro Jahr in den großen Städten, mit Negativzeugnis oft der Normalsatz
Rechtsgrundlage
Grundlage ist die Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (KampfhundeVO) vom 10. Juli 1992, geändert September 2002. Art. 37 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) dient als Bußgeldgrundlage.
Die Liste der Listenhunde ist in Bayern eine der strengsten in Deutschland. Wie Baden-Württemberg hält der Freistaat weiter am Begriff Kampfhund fest.
Die zwei Listenhunde-Kategorien in Bayern
Kategorie 1 (unwiderlegbar vermutet gefährlich): Pitbull Terrier (auch American Pitbull Terrier), Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu — sowie Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
Haltung der Kategorie 1: Du brauchst eine Genehmigung deiner Wohnsitzgemeinde und musst ein berechtigtes Interesse nachweisen. In der Praxis wird dieses Interesse fast nie anerkannt — die Haltung ist damit faktisch ausgeschlossen.
Kategorie 2 (widerlegbar vermutet gefährlich): Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler.
Für Kategorie-2-Hunde kannst du ein Negativzeugnis beantragen. Besteht dein Hund den Wesenstest bei einem anerkannten Sachverständigen, gilt er rechtlich nicht mehr als Kampfhund — Auflagen wie Leinen- und Maulkorbpflicht entfallen dann.
Was Halter brauchen
Bei Kategorie 1 (selten praktikabel):
- Haltererlaubnis der Gemeinde
- Nachweis berechtigtes Interesse (häufig der Knackpunkt)
- Führungszeugnis
- Wesenstest
- Genehmigung im Einzelfall durch Bürgermeister oder Stadtrat
Bei Kategorie 2:
- Befristetes Negativzeugnis für Junghunde (6. bis 18. Lebensmonat)
- Ab 18 Monaten: Wesenstest durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
- Bestandener Wesenstest = unbefristetes Negativzeugnis
- Wesenstestkosten: etwa 250 €
Versicherung
Für Kampfhunde ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht — in der Praxis ohnehin Voraussetzung, um überhaupt eine Haltererlaubnis zu bekommen.
Alltagsregeln
- Für Kategorie 1: generelle Leinen- und Maulkorbpflicht
- Für Kategorie 2 mit Negativzeugnis: keine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht, aber Einzelfallanordnungen sind möglich
- Bei Verstoß drohen Bußgelder bis 10.000 € (Haltung ohne Erlaubnis) und bis 50.000 € (Zucht)
Hundesteuer-Beispiele
Die Hundesteuer für Listenhunde liegt in bayerischen Städten deutlich über dem Normalsatz (erster Hund):
- München: 100 € → 800 € (mit Negativzeugnis: Normalsatz)
- Nürnberg: 132 € → 1.056 € (mit bestandenem Wesenstest: 264 €)
- Augsburg: 84 € → 840 €
- Würzburg: 120 € → 600 €
- Regensburg: 90 € → 540 €
Wichtig: Ein bestandener Wesenstest entlastet dich rechtlich von der Kampfhund-Einstufung. Die Hundesteuer folgt aber kommunaler Hoheit — manche bayerischen Gemeinden erheben den erhöhten Satz trotz Negativzeugnis weiter. Frag am besten vorab bei deiner Wohngemeinde nach.
Ansprechpartner
Wohnsitzgemeinde, Bayerische Tierärztekammer, Bayerisches Innenministerium. Planst du einen Kategorie-2-Hund wie den Rottweiler, findest du auf unserer Rottweiler-Rasseseite gesundheitlich geprüfte Züchter — Wesen und Umgänglichkeit hängen stark von seriöser Aufzucht ab.
Häufig gestellte Fragen zu Listenhunden in Bayern
Welche Hunde sind in Bayern verboten?
Ein wörtliches Verbot gibt es nicht, aber die Kategorie 1 (Pitbull Terrier, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu) darf nur mit Genehmigung und nachgewiesenem berechtigten Interesse gehalten werden. Da dieses Interesse fast nie anerkannt wird, ist die Haltung in der Praxis ausgeschlossen.
Ist der Rottweiler in Bayern ein Listenhund?
Ja, der Rottweiler steht in Bayern in Kategorie 2. Mit bestandenem Wesenstest und Negativzeugnis entfallen Leinen- und Maulkorbpflicht, in vielen Gemeinden auch die erhöhte Hundesteuer.
Welche Auflagen gelten für Kategorie 2 in Bayern?
Ohne Negativzeugnis gilt dein Hund als Kampfhund mit denselben Auflagen wie Kategorie 1: Erlaubnispflicht, Leinen- und Maulkorbpflicht, erhöhte Hundesteuer. Junghunde bekommen zwischen dem 6. und 18. Lebensmonat ein befristetes Negativzeugnis, ab 18 Monaten ist der Wesenstest bei einem öffentlich bestellten Sachverständigen nötig. Eine Hundehaftpflicht ist Pflicht.
Was kostet der Wesenstest in Bayern?
Rechne mit etwa 250 €. Dazu kommen je nach Gemeinde Gebühren für das Negativzeugnis.
Was passiert, wenn ich einen Listenhund ohne Erlaubnis halte?
Bußgelder bis 10.000 € für die Haltung ohne Erlaubnis und bis 50.000 € für die Zucht. Zudem kann die Gemeinde die Haltung untersagen.
