Im Saarland gelten vier Rassen als gefährlich: American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier, plus Kreuzungen. Als Halter brauchst du dafür eine behördliche Genehmigung, einen Sachkundenachweis und eine Hundehaftpflichtversicherung. Ein bestandener Wesenstest kann die Gefährlichkeitseinstufung widerlegen, dann entfallen alle Auflagen. Dieser Ratgeber zeigt dir, welche Pflichten für dich als Halter im Saarland gelten.
Listenhunde Saarland auf einen Blick
- Rasseliste: American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, plus Kreuzungen
- Einzelfall: jede Rasse kann als gefährlich gelten, wenn der Hund sich als bissig erwiesen hat, in aggressiver Weise gesprungen ist oder auf Angriffslust gezüchtet oder ausgebildet wurde
- Pflichten: behördliche Genehmigung, Sachkundenachweis, Hundehaftpflichtversicherung mit mindestens 1 Mio. € Deckung für Personenschäden und 500.000 € für Sachschäden
- Mindestalter: 18 Jahre für Halter
- Alltagsregeln: Leinen- und Maulkorbpflicht außerhalb des eigenen Grundstücks, Zucht-, Vermehrungs- und Handelsverbot
- Hundesteuer: 90 bis 120 € für den ersten Hund, 510 bis 720 € für gefährliche Hunde
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland — keine Kategorienunterteilung. Zuletzt geändert Dezember 2003.
Gefährliche Hunde
Im Saarland gelten vier Rassen plus Kreuzungen als gefährlich:
- American Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
Zusätzlich kann ein Hund jeder Rasse im Einzelfall als gefährlich gelten, wenn er sich als bissig erwiesen hat, in aggressiver Weise gesprungen ist, oder auf Angriffslust gezüchtet/ausgebildet wurde.
Was Halter brauchen
- Behördliche Genehmigung für die Haltung
- Sachkundenachweis
- Hundehaftpflichtversicherung — Mindestdeckung 1 Mio. € Personenschäden, 500.000 € Sachschäden
- Jährlicher Nachweis, dass die Versicherung besteht
- Mindestalter Halter: 18 Jahre
- Wesenstest kann die Gefährlichkeitseinstufung widerlegen — dann entfallen alle Auflagen
Versicherung
Pflicht für gefährliche Hunde mit besonders hoher Mindestdeckung (1 Mio. € Personen).
Alltagsregeln
- Leinen- und Maulkorbpflicht außerhalb des eigenen Grundstücks
- Zucht-, Vermehrungs- und Handelsverbot
- Befreiungen möglich nach erfolgreichem Wesenstest
Hundesteuer-Beispiele
| Stadt | Erster Hund | Gefährlicher Hund |
|---|---|---|
| Saarbrücken | 120 € | 720 € |
| Neunkirchen | 96 € | 540 € |
| Homburg | 102 € | 510 € |
| Völklingen | 90 € | 540 € |
Ansprechpartner
Örtliche Ordnungsbehörde · Tierärztekammer Saarland
Häufig gestellte Fragen zu Listenhunden im Saarland
Ist der American Pit Bull Terrier im Saarland ein Listenhund?
Ja, er steht auf der Liste der vier gefährlichen Rassen im Saarland, zusammen mit American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier.
Ist der Bullterrier im Saarland ein Listenhund?
Ja, der Bullterrier gehört zu den vier Rassen, die im Saarland kraft Verordnung als gefährlich gelten.
Welche Auflagen gelten für Listenhunde im Saarland?
Du brauchst eine behördliche Genehmigung, einen Sachkundenachweis und eine Hundehaftpflichtversicherung mit mindestens 1 Mio. € Deckung für Personenschäden und 500.000 € für Sachschäden. Das Mindestalter für Halter liegt bei 18 Jahren.
Was kostet die Hundesteuer für Listenhunde im Saarland?
In Saarbrücken zahlst du 720 €, in Neunkirchen und Völklingen 540 € und in Homburg 510 €. Ein normaler erster Hund kostet in diesen Städten zwischen 90 und 120 €.
Kann ich die Einstufung als gefährlicher Hund widerlegen?
Ja, mit einem bestandenen Wesenstest entfallen im Saarland alle Auflagen für den Hund.
