Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland — keine Kategorienunterteilung. Zuletzt geändert Dezember 2003.
Gefährliche Hunde
Im Saarland gelten vier Rassen plus Kreuzungen als gefährlich:
- American Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
Zusätzlich kann ein Hund jeder Rasse im Einzelfall als gefährlich gelten, wenn er sich als bissig erwiesen hat, in aggressiver Weise gesprungen ist, oder auf Angriffslust gezüchtet/ausgebildet wurde.
Was Halter brauchen
- Behördliche Genehmigung für die Haltung
- Sachkundenachweis
- Hundehaftpflichtversicherung — Mindestdeckung 1 Mio. € Personenschäden, 500.000 € Sachschäden
- Jährlicher Nachweis, dass die Versicherung besteht
- Mindestalter Halter: 18 Jahre
- Wesenstest kann die Gefährlichkeitseinstufung widerlegen — dann entfallen alle Auflagen
Versicherung
Pflicht für gefährliche Hunde mit besonders hoher Mindestdeckung (1 Mio. € Personen).
Alltagsregeln
- Leinen- und Maulkorbpflicht außerhalb des eigenen Grundstücks
- Zucht-, Vermehrungs- und Handelsverbot
- Befreiungen möglich nach erfolgreichem Wesenstest
Hundesteuer-Beispiele
| Stadt | Erster Hund | Gefährlicher Hund |
|---|---|---|
| Saarbrücken | 120 € | 720 € |
| Neunkirchen | 96 € | 540 € |
| Homburg | 102 € | 510 € |
| Völklingen | 90 € | 540 € |
Ansprechpartner
Örtliche Ordnungsbehörde · Tierärztekammer Saarland
