In Rheinland-Pfalz gelten nach dem Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) drei Rassen kraft Gesetzes als gefährlich: American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier. Für sie brauchst du eine Erlaubnis, ein berechtigtes Interesse, Sachkunde und eine Hundehaftpflichtversicherung. Für Listenhunde gilt außerdem ein Zuchtverbot. Dieser Ratgeber zeigt dir, welche Auflagen und Kosten im Alltag auf dich zukommen.
Listenhunde Rheinland-Pfalz auf einen Blick
- Rasseliste: American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, sowie Kreuzungen
- Gefährlich im Einzelfall: die Ordnungsbehörde kann zusätzlich jeden Hund im Einzelfall als gefährlich einstufen
- Pflichten: Erlaubnispflicht, Nachweis eines berechtigten Interesses, Sachkunde, Hundehaftpflichtversicherung, Mindestalter 18 Jahre, Mikrochip-Kennzeichnung
- Alltagsregeln: Leinen- und Maulkorbpflicht außerhalb des eigenen Grundstücks, Zuchtverbot
- Hundesteuer: 120 bis 186 € für den ersten Hund, 540 bis 612 € für Listenhunde
Rechtsgrundlage
Grundlage ist das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG Rheinland-Pfalz).
Diese Hunde gelten als Listenhunde
Nach dem LHundG gelten in Rheinland-Pfalz drei Rassen kraft Gesetzes als gefährlich:
- American Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
— sowie Kreuzungen. Die Ordnungsbehörde kann zudem jeden Hund im Einzelfall als gefährlich einstufen.
Was Halter brauchen
- Erlaubnispflicht für die Haltung
- Nachweis eines berechtigten Interesses
- Sachkunde
- Hundehaftpflichtversicherung
- Mindestalter: 18 Jahre
- Mikrochip-Kennzeichnung
Versicherung
Pflicht für Halter eines Listenhundes.
Alltagsregeln
- Leinen- und Maulkorbpflicht außerhalb des eigenen Grundstücks
- Zuchtverbot
- Befreiung von Auflagen im Einzelfall auf Antrag möglich
Hundesteuer-Beispiele
Für Listenhunde zahlst du in diesen Städten deutlich mehr als für den ersten Hund:
- Mainz: 186 € → 600 €
- Ludwigshafen: 144 € → 612 €
- Koblenz: 120 € → 540 €
- Trier: 132 € → 600 €
Ansprechpartner
Örtliche Ordnungsbehörde · Tierärztekammer Rheinland-Pfalz
Häufig gestellte Fragen zu Listenhunden in Rheinland-Pfalz
Ist der American Pit Bull Terrier in Rheinland-Pfalz ein Listenhund?
Ja. Der American Pit Bull Terrier gehört zusammen mit dem American Staffordshire Terrier und dem Staffordshire Bullterrier zu den drei Rassen, die nach dem LHundG kraft Gesetzes als gefährlich gelten.
Ist der Staffordshire Bullterrier in Rheinland-Pfalz ein Listenhund?
Ja, der Staffordshire Bullterrier zählt zu den drei gesetzlich gelisteten Rassen in Rheinland-Pfalz. Auch Kreuzungen mit dieser Rasse fallen unter die Regelung.
Welche Auflagen gelten für Listenhunde in Rheinland-Pfalz?
Du brauchst eine Erlaubnis für die Haltung, einen Nachweis eines berechtigten Interesses, Sachkunde und eine Hundehaftpflichtversicherung. Hinzu kommen ein Mindestalter von 18 Jahren, eine Mikrochip-Kennzeichnung sowie Leinen- und Maulkorbpflicht außerhalb des eigenen Grundstücks.
Was kostet die Hundesteuer für einen Listenhund in Rheinland-Pfalz?
In Mainz 600 €, in Ludwigshafen 612 €, in Koblenz 540 € und in Trier 600 €. Der erste normale Hund kostet zwischen 120 € in Koblenz und 186 € in Mainz.
