In Baden-Württemberg gelten drei Rassen per Verordnung als Kampfhunde (American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier) und neun weitere als im Einzelfall gefährlich vermutet. Rottweiler, Dobermann, Cane Corso, American Bulldog und American Bully stehen nicht auf der Liste. Für gelistete Hunde brauchst du eine Haltungserlaubnis, einen Wesenstest kann die Vermutung widerlegen. Dieser Ratgeber zeigt dir die komplette Liste, die Auflagen und die Hundesteuer in den großen Städten.
Listenhunde Baden-Württemberg auf einen Blick
- Kampfhunde kraft Rasse (§ 1 Abs. 2 PolVOgH): American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen
- Im Einzelfall vermutet gefährlich (§ 1 Abs. 3): Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastín Español, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu
- Nicht gelistet: Rottweiler, Dobermann, Cane Corso, American Bulldog, American Bully, Kangal. Jeder Hund kann nach Vorfällen aber individuell als gefährlich eingestuft werden.
- Pflichten: Haltungserlaubnis ab dem 6. Lebensmonat, berechtigtes Interesse, Führungszeugnis, Sachkundenachweis, Haftpflicht, Leinen- und Maulkorbpflicht
- Wesenstest: Ein bestandener Wesenstest widerlegt die Kampfhund-Vermutung kraft Rasse
- Hundesteuer: 588 bis 816 € pro Jahr für Kampfhunde in den großen Städten, statt 144 € für den ersten Hund
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2021 (GBl. S. 53, 54).
Umgangssprachlich ist meist von Listenhunden die Rede — im Gesetzestext verwendet Baden-Württemberg, neben Bayern, als einziges Bundesland weiterhin den Begriff Kampfhund.
Welche Hunde als Listenhund gelten
Das Land arbeitet mit zwei Wegen:
Kampfhunde nach § 1 Abs. 2 PolVOgH (Vermutung kraft Rasse, widerlegbar durch Wesenstest): American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
Weiter als gefährlich vermutet (§ 1 Abs. 3 PolVOgH, im Einzelfall widerlegbar): Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastín Español, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu.
Im Einzelfall gefährlich nach § 2 PolVOgH: Jeder Hund, der sich als bissig erwiesen, in aggressiver Weise Menschen oder Tiere angesprungen hat oder zum unkontrollierten Beißen oder Reißen neigt — unabhängig von der Rasse.
Nicht gelistet sind in Baden-Württemberg u. a. Rottweiler, Dobermann, Cane Corso, American Bully und American Bulldog — anders als in Bayern. Als Kreuzungen gelisteter Rassen prüft die Ortspolizeibehörde sie aber im Einzelfall.
Was Halter brauchen
- Haltungserlaubnis der Ortspolizeibehörde, sobald der Welpe sechs Monate alt ist
- Nachweis eines berechtigten Interesses an der Haltung
- Einwandfreies Führungszeugnis
- Sachkundenachweis des Halters
- Wesenstest des Hundes (kann die Vermutung kraft Rasse widerlegen)
- Hundehaftpflichtversicherung — Pflicht, Nachweis stets mitzuführen
Versicherung
Pflicht für Halter gefährlicher Hunde. Keine bundesweit fixierte Mindestdeckung; Marktstandard 1 Mio. € Personen- und Sachschäden.
Alltagsregeln
- Leinenpflicht außerhalb des eigenen Grundstücks
- Maulkorbpflicht für Kampfhunde und als gefährlich eingestufte Hunde
- Kennzeichnung mit Mikrochip
Hundesteuer-Beispiele
| Stadt | Erster Hund | Kampfhund / gefährlicher Hund |
|---|---|---|
| Stuttgart (ab 2026) | 144 € | 816 € |
| Karlsruhe (ab 2026) | 144 € | 720 € |
| Mannheim (ab 2026) | 144 € | 744 € |
| Heidelberg (ab 2026) | 144 € | 600 € |
| Freiburg | 144 € | 588 € |
Ansprechpartner
Ortspolizeibehörde der Stadt oder Gemeinde · Tierärztekammer Baden-Württemberg für Sachverständigenliste
Häufig gestellte Fragen zu Listenhunden in Baden-Württemberg
Ist der Cane Corso in Baden-Württemberg ein Listenhund?
Nein. Der Cane Corso steht weder in § 1 Abs. 2 noch in § 1 Abs. 3 der PolVOgH. Er gilt nur dann als gefährlich, wenn er sich im Einzelfall als bissig oder aggressiv erwiesen hat. Anders als in Bayern, wo er in Kategorie 2 steht.
Sind Rottweiler und Dobermann in Baden-Württemberg Listenhunde?
Nein. Beide Rassen sind in Baden-Württemberg nicht gelistet. Es gelten die normalen Regeln für Hundehalter, es sei denn, ein einzelner Hund wird nach einem Vorfall von der Ortspolizeibehörde als gefährlich eingestuft.
Ist der American Bulldog in Baden-Württemberg ein Listenhund?
Nein, der American Bulldog steht nicht auf der Liste. Die Ortspolizeibehörde prüft aber im Einzelfall, ob ein Hund eine Kreuzung aus gelisteten Rassen wie Pit Bull Terrier oder American Staffordshire Terrier ist.
Kann ich die Kampfhund-Einstufung widerlegen?
Ja. Bei den drei Rassen nach § 1 Abs. 2 und den neun Rassen nach § 1 Abs. 3 kann ein bestandener Wesenstest bei einem von der Tierärztekammer benannten Sachverständigen die Vermutung widerlegen. Die Haltungserlaubnis der Ortspolizeibehörde brauchst du trotzdem.
Wie hoch ist die Hundesteuer für Listenhunde in Baden-Württemberg?
Die Kommunen setzen den Satz selbst fest. In Stuttgart sind es ab 2026 816 € pro Jahr, in Karlsruhe 720 €, in Mannheim 744 €, in Heidelberg 600 € und in Freiburg 588 €. Der erste normale Hund kostet in diesen Städten 144 €.
