Wenn du in Sachsen-Anhalt einen Hund hältst oder halten möchtest, hilft dir dieser Überblick über Listenhunde, Wesenstest und Hundesteuer.
Rechtsgrundlage
Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (HundeG LSA) — seit 1. März 2009, mit Änderungen 2016.
Gefährliche Hunde
In Sachsen-Anhalt gelten vier Rassen plus Kreuzungen kraft Gesetzes als gefährlich:
- Pitbull-Terrier
- American Staffordshire-Terrier
- Staffordshire-Bullterrier
- Bullterrier
Diese Liste folgt dem bundesweiten HundVerbrEinfG. Zusätzlich Einzelfallprüfung bei verhaltensauffälligen Hunden. Der oft gesuchte Cane Corso steht nicht auf dieser Liste; gefährlich wird er nur im Einzelfall eingestuft.
Zucht-, Vermehrungs- und Handelsverbot für diese vier Rassen — seit März 2016. Eine sachsen-anhaltsche Verschärfung.
Was Halter brauchen
Hältst du einen der vier Listenhunde, kommen diese Pflichten auf dich zu:
- Wesenstest ist obligatorisch für die vier Listenrassen
- Bei bestandenem Wesenstest: Einstufung als gefährlich entfällt, ebenso die besonderen Auflagen
- Bei nicht bestandenem Wesenstest: Haltungserlaubnis erforderlich
- Sachkundenachweis
- Hundehaftpflichtversicherung — Mindestdeckung 1 Mio. € Personen + Sachschäden, 50.000 € Vermögensschäden
- Eintrag im Landeshunderegister
- Mikrochip-Kennzeichnung
Versicherung
Pflicht für alle Hunde spätestens drei Monate nach der Geburt. Sachsen-Anhalt gehört zu den sieben Bundesländern mit allgemeiner Pflicht.
Alltagsregeln
- Seit 2016 kein genereller Leinen- und Maulkorbzwang für Listenhunde außerhalb des eigenen Grundstücks
- Nach Erteilung der Halteerlaubnis: Befreiung von Leinen- und Maulkorbzwang
- Maulkorbpflicht für im Einzelfall als gefährlich eingestufte Hunde
Hundesteuer-Beispiele
Die Hundesteuer ist Sache der Kommune und schwankt entsprechend – hier ein paar Beispiele im Jahresvergleich:
- Magdeburg: 96 € für den ersten Hund, 144 € für den zweiten, 600 € für einen gefährlichen Hund
- Halle (Saale): 100 € / 180 € / 700 €
- Dessau-Roßlau: 90 € / 180 € / 600 €
- Tangermünde: 30 € für den ersten Hund
Ansprechpartner
Örtliche Ordnungsbehörde · Landeshunderegister Sachsen-Anhalt · Tierärztekammer Sachsen-Anhalt. Details zu Fristen oder Formularen klärst du am besten direkt mit deiner Kommune.