Wenn du in Sachsen-Anhalt einen Hund hältst oder halten möchtest, hilft dir dieser Überblick über Listenhunde, Wesenstest und Hundesteuer.
In Sachsen-Anhalt gelten vier Rassen als gefährlich: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier. Für diese Rassen ist der Wesenstest obligatorisch, und seit März 2016 gilt zusätzlich ein Zucht-, Vermehrungs- und Handelsverbot. Der Cane Corso steht nicht auf dieser Liste, er wird nur im Einzelfall als gefährlich eingestuft. Dieser Ratgeber zeigt dir, welche Pflichten für dich als Halter gelten.
Listenhunde Sachsen-Anhalt auf einen Blick
- Rasseliste: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier
- Nicht gelistet: der Cane Corso wird nur im Einzelfall als gefährlich eingestuft
- Wesenstest: obligatorisch für die vier Listenrassen innerhalb von sechs Monaten; bei bestandenem Wesenstest entfällt die Einstufung als gefährlich
- Zucht-, Vermehrungs- und Handelsverbot: gilt für die vier Rassen seit März 2016
- Bei nicht bestandenem Wesenstest: gesetzliches Haltungsverbot für den Listenhund (keine Haltungserlaubnis als Auffanglösung)
- Allgemeine Halterpflichten (für alle Hunde): Hundehaftpflichtversicherung, Transponder-Kennzeichnung und Eintrag im Landeshunderegister
- Hundesteuer: 90 bis 100 € für den ersten Hund, 600 bis 700 € für gefährliche Hunde
Rechtsgrundlage
Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (HundeG LSA) — seit 1. März 2009, mit Änderungen 2016.
Gefährliche Hunde
In Sachsen-Anhalt gelten vier Rassen plus Kreuzungen kraft Gesetzes als gefährlich:
- Pitbull-Terrier
- American Staffordshire-Terrier
- Staffordshire-Bullterrier
- Bullterrier
Diese Liste folgt dem bundesweiten HundVerbrEinfG. Zusätzlich Einzelfallprüfung bei verhaltensauffälligen Hunden. Der oft gesuchte Cane Corso steht nicht auf dieser Liste; gefährlich wird er nur im Einzelfall eingestuft.
Zucht-, Vermehrungs- und Handelsverbot für diese vier Rassen — seit März 2016. Eine sachsen-anhaltische Verschärfung.
Was Halter brauchen
Hältst du einen der vier Listenhunde, kommen diese Pflichten auf dich zu:
- Wesenstest ist obligatorisch für die vier Listenrassen und muss innerhalb von sechs Monaten ab Beginn der Haltung vorgelegt werden
- Bei bestandenem Wesenstest: Einstufung als gefährlich entfällt, ebenso die besonderen Auflagen
- Bei nicht bestandenem oder fehlendem Wesenstest: Gesetzliches Haltungsverbot (§ 4 Abs. 1 HundeG LSA) – der Listenhund darf nicht gehalten werden
- Haltungserlaubnis und Sachkundenachweis: Die formelle Haltungserlaubnis nach § 4 Abs. 2 HundeG LSA greift vorrangig für Hunde mit behördlich im Einzelfall festgestellter Gefährlichkeit und setzt zwingend einen positiven Wesenstest voraus, nicht das Nichtbestehen
- Hundehaftpflichtversicherung — allgemeine Pflicht für alle Hunde ab dem 3. Lebensmonat: Mindestdeckung 1 Mio. € Personen- und Sachschäden, 50.000 € Vermögensschäden
- Mikrochip-Kennzeichnung — allgemeine Pflicht für alle Hunde ab dem 6. Lebensmonat
- Eintrag im Landeshunderegister — Pflicht für alle Halter in Sachsen-Anhalt
Versicherung
Pflicht für alle Hunde spätestens drei Monate nach der Geburt. Sachsen-Anhalt gehört zu den sieben Bundesländern mit allgemeiner Pflicht.
Alltagsregeln
- Seit 2016 kein genereller Leinen- und Maulkorbzwang für Listenhunde außerhalb des eigenen Grundstücks
- Nach Erteilung der Halteerlaubnis für im Einzelfall gefährliche Hunde: Befreiung von Leinen- und Maulkorbzwang möglich
- Maulkorbpflicht für im Einzelfall als gefährlich eingestufte Hunde
Hundesteuer-Beispiele
Die Hundesteuer ist Sache der Kommune und schwankt entsprechend – hier ein paar Beispiele im Jahresvergleich:
- Magdeburg: 96 € für den ersten Hund, 144 € für den zweiten, 600 € für einen gefährlichen Hund
- Halle (Saale): 100 € / 180 € / 700 €
- Dessau-Roßlau: 90 € / 180 € / 600 €
- Tangermünde: 30 € für den ersten Hund
Ansprechpartner
Örtliche Ordnungsbehörde · Landeshunderegister Sachsen-Anhalt · Tierärztekammer Sachsen-Anhalt. Details zu Fristen oder Formularen klärst du am besten direkt mit deiner Kommune.
Häufig gestellte Fragen zu Listenhunden in Sachsen-Anhalt
Ist der Pitbull-Terrier in Sachsen-Anhalt ein Listenhund?
Ja, er gehört zu den vier Rassen, die in Sachsen-Anhalt kraft Gesetz als gefährlich gelten.
Ist der Cane Corso in Sachsen-Anhalt ein Listenhund?
Nein, der Cane Corso steht nicht auf der Liste. Er wird in Sachsen-Anhalt nur im Einzelfall als gefährlich eingestuft.
Welche Auflagen gelten für Listenhunde in Sachsen-Anhalt?
Der Nachweis über einen bestandenen Wesenstest muss innerhalb von sechs Monaten ab Haltungsbeginn vorgelegt werden; wird er nicht bestanden, gilt ein Haltungsverbot. Unabhängig von Rasse und Wesenstest gelten für alle Hundehalter Kennzeichnungspflicht, Hundehaftpflichtversicherung und die Registrierung im Landeshunderegister.
Was kostet die Hundesteuer für Listenhunde in Sachsen-Anhalt?
In Halle zahlst du 700 €, in Magdeburg und Dessau-Roßlau je 600 € für einen gefährlichen Hund, gegenüber 90 bis 100 € für den ersten normalen Hund.
Kann ich die Einstufung als gefährlicher Hund widerlegen?
Ja, bei bestandenem Wesenstest entfällt die Einstufung als gefährlich und damit auch die besonderen Auflagen.



