Mecklenburg-Vorpommern hat keine Rasseliste. Ein Hund gilt hier nur im Einzelfall als gefährlich, wenn er durch konkretes Verhalten wie einen Beißvorfall auffällt. Anders als in den meisten Bundesländern gibt es zudem keine generelle Hundehaftpflicht-Pflicht. Dieser Ratgeber zeigt dir, welche Pflichten trotzdem gelten und was ein als gefährlich eingestufter Hund an Auflagen braucht.
Listenhunde Mecklenburg-Vorpommern auf einen Blick
- Rasseliste: keine, Mecklenburg-Vorpommern arbeitet komplett rassenneutral
- Gefährlich im Einzelfall: bei Beißvorfall, gesteigerter Aggressivität oder Hetzen
- Pflicht für alle Hunde: allgemeine Hundehalter-Pflichten nach Landesrecht
- Pflicht für gefährlich eingestufte Hunde: Haltungserlaubnis, Sachkundenachweis, Hundehaftpflichtversicherung, Wesenstest möglich
- Hundehaftpflicht: keine generelle Pflicht, aber wegen § 833 BGB dringend empfohlen
- Hundesteuer: 84 bis 110 € für den ersten Hund, 500 bis 600 € für gefährlich eingestufte Hunde
Rechtsgrundlage
Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung M-V) — Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den wenigen Bundesländern, die bei Listenhunden komplett auf eine Rasseliste verzichten und rassenneutral arbeiten.
Listenhunde in Mecklenburg-Vorpommern: keine Rasseliste
Keine Rasseliste. Ein Hund gilt nur dann als gefährlich, wenn er sich im Einzelfall durch konkretes Verhalten (Beißvorfall, gesteigerte Aggressivität, Hetzen) als bissig oder gefährlich erwiesen hat.
Was Halter brauchen
Für alle Hunde:
- Allgemeine Hundehalter-Pflichten nach Landesrecht
Für im Einzelfall als gefährlich eingestufte Hunde:
- Haltungserlaubnis
- Sachkundenachweis im Einzelfall
- Hundehaftpflichtversicherung
- Wesenstest möglich, um die Einstufung zu widerlegen
Versicherung
Keine generelle Hundehaftpflicht-Pflicht. Mecklenburg-Vorpommern ist das einzige Bundesland ohne irgendeine Versicherungspflicht für Hundehalter — weder für alle Hunde noch für gefährliche.
Auch ohne Pflicht ist die Versicherung dringend zu empfehlen — § 833 BGB Gefährdungshaftung gilt selbstverständlich auch hier.
Alltagsregeln
- Leinenpflicht nur für als gefährlich eingestufte Hunde
- Lokale Regeln in Kommunen möglich (Park, Strand, Fußgängerzone)
Hundesteuer-Beispiele
| Stadt | Erster Hund | Gefährlicher Hund |
|---|---|---|
| Rostock | 110 € | 600 € |
| Schwerin | 96 € | 540 € |
| Stralsund | 90 € | 500 € |
| Greifswald | 84 € | 540 € |
Ansprechpartner
Örtliche Ordnungsbehörde · Tierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Häufig gestellte Fragen zu Listenhunden in Mecklenburg-Vorpommern
Welche Rassen gelten in Mecklenburg-Vorpommern als Listenhunde?
Keine. Mecklenburg-Vorpommern verzichtet komplett auf eine Rasseliste und arbeitet rassenneutral. Ein Hund gilt nur dann als gefährlich, wenn er im Einzelfall durch Verhalten wie einen Beißvorfall auffällt.
Welche Auflagen gelten für einen im Einzelfall als gefährlich eingestuften Hund?
Der Halter braucht eine Haltungserlaubnis, einen Sachkundenachweis im Einzelfall und eine Hundehaftpflichtversicherung. Ein Wesenstest ist möglich, um die Einstufung zu widerlegen.
Ist eine Hundehaftpflichtversicherung in Mecklenburg-Vorpommern Pflicht?
Nein, generell nicht. Mecklenburg-Vorpommern ist das einzige Bundesland ohne Versicherungspflicht für Hundehalter, weder für alle Hunde noch für gefährliche. Wegen der Gefährdungshaftung nach § 833 BGB ist die Versicherung trotzdem dringend zu empfehlen.
Was kostet die Hundesteuer für einen gefährlichen Hund?
In Rostock 600 €, in Schwerin und Greifswald 540 € und in Stralsund 500 €. Der erste normale Hund kostet zwischen 84 € in Greifswald und 110 € in Rostock.
Kann ich die Einstufung als gefährlich widerlegen?
Ja, ein Wesenstest ist möglich, um die Einstufung eines im Einzelfall als gefährlich eingestuften Hundes zu widerlegen.
