Planst du eine gelistete Rasse wie den Rottweiler in Hessen zu halten? Für Listenhunde in Hessen gelten strenge Auflagen.
Rechtsgrundlage
Hessische Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) — keine Kategorienunterteilung.
Welche Rassen sind Listenhunde?
In Hessen gelten neun Rassen plus deren Kreuzungen als Listenhunde:
- Pitbull-Terrier / American Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier / Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
- American Bulldog
- Dogo Argentino
- Kangal (Karabash)
- Kaukasischer Owtscharka
- Rottweiler
Zusätzlich kann die Behörde auch andere Rassen im Einzelfall als gefährlich einstufen.
Was Halter brauchen
- Genehmigungspflicht für Listenhunde
- Sachkundenachweis des Halters (kostet etwa 250 € insgesamt)
- Wesenstest möglich, um die Gefährlichkeitsvermutung zu widerlegen
- Hundehaftpflichtversicherung
- Mindestalter Halter: 18 Jahre
- Halter muss körperlich und geistig in der Lage sein, den Hund sicher zu führen
Versicherung
Pflicht für Halter gefährlicher Hunde in Hessen.
Alltagsregeln
- Leinenführung außerhalb des eigenen Grundstücks (max. 2 Meter Leinenlänge)
- Maulkorbpflicht für Listenhunde
- Nur Halter mit Sachkundenachweis und über 18 Jahre dürfen Listenhunde führen
- Mehrere Listenhunde müssen einzeln geführt werden
- Ausnahmen für Blindenhunde, Behindertenbegleithunde, Katastrophenschutzhunde, Rettungshunde
Hundesteuer-Beispiele
Erster Hund / gefährlicher Hund:
- Frankfurt am Main: 102 € / 900 € (Reduktion mit Wesenstest möglich)
- Wiesbaden: 186 € / 1.116 €
- Kassel: 144 € / 864 €
- Darmstadt: 132 € / 660 €
Ansprechpartner
Örtliche Ordnungsbehörde · Hessische Tierärztekammer · Hessisches Ministerium des Innern.
Denkst du über einen Rottweiler nach? Im Rasseporträt erfährst du, worauf es bei Gesundheit und Züchterwahl ankommt.
