Hältst du in Hamburg einen Listenhund, kommst du an klaren Regeln nicht vorbei: Je nach Kategorie brauchst du eine Haltungserlaubnis, einen Sachkundenachweis und einen Wesenstest.
Hamburg arbeitet mit einem Zwei-Kategorien-System: Kategorie 1 gilt als unwiderlegbar gefährlich, die Haltung ist grundsätzlich verboten und erfordert den Nachweis eines besonderen Interesses. Für Hunde der Kategorie 2 wird die Gefährlichkeit vermutet, kann jedoch durch einen Wesenstest widerlegt werden. Für alle Hunde in Hamburg ist außerdem eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht. Dieser Ratgeber zeigt dir, welche Rassen in welche Kategorie fallen und was die Hundesteuer kostet.
Listenhunde Hamburg auf einen Blick
- Kategorie 1 (unwiderlegbar gefährlich): American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie deren Mischlinge (Haltung grundsätzlich verboten, Erlaubnis nur bei besonderem Interesse; keine Freistellung per Wesenstest möglich)
- Kategorie 2 (vermutet gefährlich): Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu sowie deren Mischlinge (Freistellung per Wesenstest möglich)
- Pflicht für gelistete Hunde: Haltungserlaubnis vom Bezirksamt (für Kategorie 1 zwingend besonderes Interesse nachzuweisen), Sachkundenachweis, Wesenstest, polizeiliches Führungszeugnis
- Pflicht für alle Hunde: Hundehaftpflichtversicherung, Mikrochip-Kennzeichnung, Anmeldung beim Hamburger Hunderegister
- Leinen- und Maulkorbpflicht: Gilt für Kategorie 1 dauerhaft sowie für Kategorie 2 bis zum Nachweis der Ungefährlichkeit durch einen Wesenstest
- Hundesteuer: 90 € normal, 600 € für gefährliche Hunde nach § 2 HundeStG (Kategorie-1-Hunde zahlen ausnahmslos 600 €; Kategorie-2-Hunde zahlen nach erfolgreicher Wesenstest-Freistellung den Regelsatz von 90 €)
Rechtsgrundlage
Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (HundeG) vom 26. Januar 2006. Hamburg arbeitet mit einem Zwei-Kategorien-System ähnlich Bayern.
Die zwei Kategorien der Hamburger Listenhunde
Kategorie 1 (unwiderlegbar gefährlich nach § 2 Abs. 1 HundeG): American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie deren Mischlinge. Für diese Hunde ist die Gefährlichkeit gesetzlich unwiderlegbar vermutet. Das Halten ist nach § 14 HundeG grundsätzlich verboten und erfordert zwingend den Nachweis eines besonderen Interesses an der Haltung. Ein Wesenstest führt bei Kategorie-1-Hunden zu keiner Freistellung von der Einstufung.
Kategorie 2 (vermutet gefährlich nach § 2 Abs. 3 HundeG): Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu sowie deren Mischlinge. Hier wird die Gefährlichkeit vermutet, solange nicht durch einen Wesenstest bei einer anerkannten Stelle nachgewiesen wird, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit aufweist.
Was Halter brauchen
Allgemein in Hamburg:
- Hundehaftpflichtversicherung für jeden Hund (Pflichtversicherung)
- Mikrochip-Kennzeichnung
- Anmeldung beim Hamburger Hunderegister
Für gelistete Hunde:
- Haltungserlaubnis vom Bezirksamt (bei Kategorie-1-Hunden zwingend mit Nachweis eines besonderen Interesses)
- Sachkundenachweis
- Wesenstest
- Polizeiliches Führungszeugnis
Besonderheit bei Sachverständigen: Hamburg verlangt, dass Wesenstest-Prüfer ein eigenes Testkonzept einreichen, mindestens drei Jahre professionelle Hundeerfahrung nachweisen und an jährlichen Fortbildungen teilnehmen. Die Zulassung gilt für fünf Jahre.
Versicherung
Pflicht für alle Hunde. Hamburg gehört zu den sieben Bundesländern mit allgemeiner Versicherungspflicht.
Alltagsregeln
- Leinenpflicht in der Innenstadt, in Parks, auf Spielwiesen
- Maulkorbpflicht für Kategorie-1-Hunde sowie Kategorie 2 ohne Wesenstest-Freistellung
- Kennzeichnungspflicht
- Aufnahme im Hamburger Hunderegister
Hundesteuer
- Normaler Hund: 90 € pro Jahr
- Gefährliche Hunde: 600 € pro Jahr nach § 2 Hundesteuergesetz (HundeStG) Hamburg
Wichtig – Hamburger Besonderheit: Für Hunde der Kategorie 1 gilt ausnahmslos der Steuersatz von 600 €, da für sie keine Freistellung von der Einstufung als gefährlicher Hund möglich ist. Hältst du hingegen einen Hund der Kategorie 2 und weist durch einen bestandenen Wesenstest die Ungefährlichkeit nach, entfällt die Einstufung als gefährlicher Hund und du zahlst den regulären Steuersatz von 90 € statt 600 €.
Ansprechpartner
Bezirksamt, Hamburger Hunderegister und Tierärztekammer Hamburg helfen dir weiter. Auf HonestDog findest du geprüfte Züchter und Tierheim-Hunde.
Häufig gestellte Fragen zu Listenhunden in Hamburg
Ist der Rottweiler in Hamburg ein Listenhund?
Ja. Der Rottweiler gehört mitsamt seinen Kreuzungen zu Kategorie 2 (§ 2 Abs. 3 HundeG), den vermutet gefährlichen Rassen, zusammen mit Dogo Argentino, Kangal und weiteren Rassen.
Ist der Dogo Argentino in Hamburg ein Listenhund?
Ja. Der Dogo Argentino ist in Kategorie 2 gelistet, den vermutet gefährlichen Hunden.
Welche Pflichten gelten für Listenhunde in Hamburg?
Du brauchst eine Haltungserlaubnis vom Bezirksamt, einen Sachkundenachweis, einen Wesenstest und ein polizeiliches Führungszeugnis. Für Hunde der Kategorie 1 ist das Halten grundsätzlich verboten und setzt zusätzlich zwingend den Nachweis eines besonderen Interesses voraus.
Was kostet die Hundesteuer in Hamburg?
90 € im Jahr für einen normalen Hund. Für gefährliche Hunde fallen nach § 2 HundeStG 600 € an. Dieser Betrag gilt für Kategorie-1-Hunde ausnahmslos, während Kategorie-2-Hunde nach einer erfolgreichen Freistellung per Wesenstest mit 90 € besteuert werden.
Kann ich die Kategorie durch den Wesenstest widerlegen?
Nur bei Hunden der Kategorie 2: Weist du per Wesenstest nach, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität aufweist, entfällt die Einstufung als gefährlicher Hund, wodurch die Maulkorbpflicht entfällt und die Hundesteuer auf 90 € sinkt. Für Hunde der Kategorie 1 (American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Mischlinge) ist die Gefährlichkeit hingegen unwiderlegbar vermutet – eine Freistellung per Wesenstest ist für sie ausgeschlossen.



