Schleswig-Holstein hat seit dem 1. Januar 2016 keine Rasseliste mehr und arbeitet rassenneutral. Ein Hund gilt nur im Einzelfall als gefährlich, etwa nach einem Beißvorfall oder aggressivem Verhalten. Für alle Hunde gelten eine Hundehaftpflichtversicherung und eine Mikrochip-Kennzeichnung. Dieser Ratgeber zeigt dir, was das für dich als Halter in Schleswig-Holstein bedeutet.
Listenhunde Schleswig-Holstein auf einen Blick
- Rasseliste: keine, seit dem 1. Januar 2016 abgeschafft, Schleswig-Holstein arbeitet rassenneutral
- Gefährlich im Einzelfall: nach Beißvorfall, aggressivem Verhalten oder Eignungsmängeln des Halters
- Pflicht für alle Hunde: Hundehaftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 € Personen- und 250.000 € Sach-Deckung, Mikrochip-Kennzeichnung
- Pflicht für gefährlich eingestufte Hunde: Haltungserlaubnis, Sachkundenachweis, Wesenstest
- Leinenpflicht: in Fußgängerzonen, Parks und Wäldern während der Brut- und Setzzeit
- Hundesteuer: 120 bis 144 € für den ersten Hund, 540 bis 618 € für gefährlich eingestufte Hunde
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG Schleswig-Holstein) — seit 1. Januar 2016 in Kraft. Bei Listenhunden hat Schleswig-Holstein mit dieser Reform die Rasseliste abgeschafft und arbeitet seither rassenneutral.
Listenhunde in Schleswig-Holstein: keine Rasseliste
Keine Rasseliste. Ein Hund gilt in Schleswig-Holstein nur dann als gefährlich, wenn die Ordnungsbehörde — etwa nach Beißvorfall, bei aggressivem Verhalten oder bei Eignungsmängeln des Halters — eine entsprechende Feststellung trifft.
Was Halter brauchen
Für alle Hunde:
- Hundehaftpflichtversicherung — Mindestdeckung 500.000 € Personen / 250.000 € Sach, Welpen erste drei Lebensmonate ausgenommen
- Mikrochip-Kennzeichnung
- Allgemeine Hundehalter-Pflichten
Für im Einzelfall als gefährlich eingestufte Hunde:
- Haltungserlaubnis
- Sachkundenachweis
- Wesenstest
Versicherung
Pflicht für alle Hunde seit 1. Januar 2016. Schleswig-Holstein gehört zu den Bundesländern mit allgemeiner Pflicht.
Schleswig-Holstein verlangt zudem die volle Deckungssumme für mindestens zwei Schadensfälle pro Jahr (zweifache Jahresmaximierung) — eine schleswig-holsteinische Besonderheit, die nicht alle Versicherer standardmäßig bieten.
Alltagsregeln
- Leinenpflicht in Fußgängerzonen, Parks, Wäldern während Brut- und Setzzeit
- Maulkorbpflicht nur für als gefährlich eingestufte Hunde
- Hunde dürfen außerhalb des gesicherten Grundstücks geführt werden
- In eingezäunten Hundeauslaufgebieten Leine ab — Maulkorb für gefährliche Hunde bleibt
- Leinenpflicht in Wäldern: nach Landeswaldgesetz, besonders in Kiel, Lübeck und Flensburg
Hundesteuer-Beispiele
| Stadt | Erster Hund | Zweiter Hund | Gefährlicher Hund |
|---|---|---|---|
| Kiel | 126 € | 177 € | keine speziellen Sätze |
| Lübeck | 144 € | 144 € | 618 € |
| Flensburg | 132 € | 180 € | 600 € |
| Neumünster | 120 € | 180 € | 540 € |
Einige kleinere Gemeinden in Schleswig-Holstein (Lehmkuhlen, Kletkamp, Nehmten) erheben gar keine Hundesteuer.
Ansprechpartner
Örtliche Ordnungsbehörde · Tierärztekammer Schleswig-Holstein
Häufig gestellte Fragen zu Listenhunden in Schleswig-Holstein
Gibt es in Schleswig-Holstein eine Rasseliste für Listenhunde?
Nein. Seit dem 1. Januar 2016 hat Schleswig-Holstein die Rasseliste abgeschafft und arbeitet rassenneutral.
Wann gilt ein Hund in Schleswig-Holstein als gefährlich?
Nur im Einzelfall, wenn die Ordnungsbehörde das feststellt, etwa nach einem Beißvorfall, aggressivem Verhalten oder Eignungsmängeln des Halters.
Welche Pflichten gelten für gefährlich eingestufte Hunde in Schleswig-Holstein?
Du brauchst eine Haltungserlaubnis, einen Sachkundenachweis und einen Wesenstest. Für alle Hunde gilt außerdem eine Hundehaftpflichtversicherung und Mikrochip-Kennzeichnung.
Was kostet die Hundesteuer für einen gefährlichen Hund in Schleswig-Holstein?
In Lübeck zahlst du 618 €, in Flensburg 600 € und in Neumünster 540 €, gegenüber 120 bis 144 € für den ersten normalen Hund.
Welche Rolle spielt der Wesenstest in Schleswig-Holstein?
Der Wesenstest gehört zu den Pflichten für Hunde, die im Einzelfall als gefährlich eingestuft wurden, zusammen mit Haltungserlaubnis und Sachkundenachweis.
