In Sachsen gelten nur drei Rassen als gefährlich: American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Bullterrier, plus Kreuzungen. Der Staffordshire Bullterrier steht in Sachsen, anders als in den meisten anderen Bundesländern, nicht auf der Liste. Du brauchst für die gelisteten Rassen eine Haltungserlaubnis, einen Sachkundenachweis und eine Hundehaftpflichtversicherung. Dieser Ratgeber zeigt dir, welche Pflichten für dich als Halter in Sachsen gelten.
Listenhunde Sachsen auf einen Blick
- Rasseliste: American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, plus Kreuzungen
- Nicht gelistet: der Staffordshire Bullterrier steht in Sachsen nicht auf der Rasseliste
- Pflichten: Haltungserlaubnis der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Hundehaftpflichtversicherung, Mikrochip-Kennzeichnung
- Wesenstest: kann die Gefährlichkeitsvermutung widerlegen
- Alltagsregeln: Leinen- und Maulkorbpflicht außerhalb des eigenen Grundstücks, nur ein gefährlicher Hund pro Halter gleichzeitig, Zutrittsverbot zu Spielplätzen
- Hundesteuer: 96 bis 150 € für den ersten Hund, bis 750 € für gefährliche Hunde, Leipzig verlangt seit 2026 einheitlich 150 €
Rechtsgrundlage
Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG Sachsen) — keine Kategorienunterteilung. Eine der kürzesten Rasselisten Deutschlands.
Gefährliche Hunde
In Sachsen gelten nur drei Rassen kraft Gesetzes als gefährlich:
- American Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
Beachte: **Staffordshire Bullterrier ist in Sachsen nicht in der Liste** — eine sächsische Besonderheit, die sich von den meisten anderen Bundesländern unterscheidet.
— plus Kreuzungen.
Zusätzlich kann ein Hund jeder Rasse im Einzelfall als gefährlich eingestuft werden.
Was Halter brauchen
- Haltungserlaubnis der Ordnungsbehörde
- Sachkundenachweis
- Hundehaftpflichtversicherung
- Mikrochip-Kennzeichnung
- Wesenstest möglich, um die Gefährlichkeitsvermutung zu widerlegen
Versicherung
Pflicht für Halter gefährlicher Hunde.
Alltagsregeln
- Leinen- und Maulkorbpflicht außerhalb des eigenen Grundstücks
- Maulkorbpflicht in Gemeinschaftsbereichen und Treppenhäusern in Mietshäusern
- Nur ein gefährlicher Hund pro Halter gleichzeitig
- Zutrittsverbot zu Spielplätzen
Hundesteuer-Beispiele
| Stadt | Erster Hund | Gefährlicher Hund |
|---|---|---|
| Dresden | 110 € | 660 € |
| Leipzig (seit 2026) | 150 € | 150 € (Einheitssatz; kein Listenhund-Aufschlag — bewusste Entscheidung) |
| Chemnitz | 100 € | 750 € |
| Zwickau | 96 € | 540 € |
Leipzig-Besonderheit: Der Stadtrat hat sich bei der Hundesteuerreform 2026 explizit gegen einen Listenhund-Aufschlag entschieden, mit der Begründung, dass extreme Steuern viele Tiere zu Dauerbewohnern im Tierheim machen würden. Mit Mikrochip-Nachweis sinkt der Satz auf 120 €.
Ansprechpartner
Örtliche Ordnungsbehörde · Sächsische Tierärztekammer
Häufig gestellte Fragen zu Listenhunden in Sachsen
Ist der Staffordshire Bullterrier in Sachsen ein Listenhund?
Nein. Anders als in den meisten anderen Bundesländern steht der Staffordshire Bullterrier in Sachsen nicht auf der Rasseliste, das ist eine sächsische Besonderheit.
Ist der American Pit Bull Terrier in Sachsen ein Listenhund?
Ja, er ist eine von nur drei Rassen, die in Sachsen kraft Gesetz als gefährlich gelten, zusammen mit American Staffordshire Terrier und Bullterrier.
Welche Pflichten gelten für Listenhunde in Sachsen?
Du brauchst eine Haltungserlaubnis der Ordnungsbehörde, einen Sachkundenachweis, eine Hundehaftpflichtversicherung und eine Mikrochip-Kennzeichnung. Dazu kommen Leinen- und Maulkorbpflicht außerhalb des eigenen Grundstücks.
Was kostet die Hundesteuer für Listenhunde in Sachsen?
In Chemnitz zahlst du 750 €, in Dresden 660 € und in Zwickau 540 €. Leipzig verzichtet seit der Hundesteuerreform 2026 bewusst auf einen Listenhund-Aufschlag und verlangt einheitlich 150 €.
Kann ich die Einstufung als gefährlicher Hund widerlegen?
Ja, ein bestandener Wesenstest kann die Gefährlichkeitsvermutung in Sachsen widerlegen.
