Rechtsgrundlage
Hessische Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) — keine Kategorienunterteilung.
Gefährliche Hunde
In Hessen gelten neun Rassen plus deren Kreuzungen als gefährlich:
- Pitbull-Terrier / American Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier / Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
- American Bulldog
- Dogo Argentino
- Kangal (Karabash)
- Kaukasischer Owtscharka
- Rottweiler
Zusätzlich kann ein Hund einer beliebigen Rasse durch die Behörde als gefährlich eingestuft werden (potenziell gefährliche Hunde anderer Rassen).
Was Halter brauchen
- Genehmigungspflicht für Listenhunde
- Sachkundenachweis des Halters (kostet etwa 250 € insgesamt)
- Wesenstest möglich, um die Gefährlichkeitsvermutung zu widerlegen
- Hundehaftpflichtversicherung
- Mindestalter Halter: 18 Jahre
- Halter muss körperlich und geistig in der Lage sein, den Hund sicher zu führen
Versicherung
Pflicht für Halter gefährlicher Hunde.
Alltagsregeln
- Leinenführung außerhalb des eigenen Grundstücks (max. 2 Meter Leinenlänge)
- Maulkorbpflicht für Listenhunde
- Nur Halter mit Sachkundenachweis und über 18 Jahre dürfen Listenhunde führen
- Einzelne Hunde sind einzeln zu führen
- Ausnahmen für Blindenhunde, Behindertenbegleithunde, Katastrophenschutzhunde, Rettungshunde
Hundesteuer-Beispiele
| Stadt | Erster Hund | Gefährlicher Hund |
|---|---|---|
| Frankfurt am Main | 102 € | 900 € (Reduktion mit Wesenstest möglich) |
| Wiesbaden | 186 € | 1.116 € |
| Kassel | 144 € | 864 € |
| Darmstadt | 132 € | 660 € |
Ansprechpartner
Örtliche Ordnungsbehörde · Hessische Tierärztekammer · Hessisches Ministerium des Innern
