Rechtsgrundlage
Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (HundeG LSA) — seit 1. März 2009, mit Änderungen 2016.
Gefährliche Hunde
In Sachsen-Anhalt gelten vier Rassen plus Kreuzungen kraft Gesetzes als gefährlich:
- Pitbull-Terrier
- American Staffordshire-Terrier
- Staffordshire-Bullterrier
- Bullterrier
Diese Liste folgt dem bundesweiten HundVerbrEinfG. Zusätzlich Einzelfallprüfung bei verhaltensauffälligen Hunden.
Zucht-, Vermehrungs- und Handelsverbot für diese vier Rassen — seit März 2016. Eine sachsen-anhaltsche Verschärfung.
Was Halter brauchen
- Wesenstest ist obligatorisch für die vier Listenrassen
- Bei bestandenem Wesenstest: Einstufung als gefährlich entfällt, ebenso die besonderen Auflagen
- Bei nicht bestandenem Wesenstest: Haltungserlaubnis erforderlich
- Sachkundenachweis
- Hundehaftpflichtversicherung — Mindestdeckung 1 Mio. € Personen + Sachschäden, 50.000 € Vermögensschäden
- Eintrag im Landeshunderegister
- Mikrochip-Kennzeichnung
Versicherung
Pflicht für alle Hunde spätestens drei Monate nach der Geburt. Sachsen-Anhalt gehört zu den sieben Bundesländern mit allgemeiner Pflicht.
Alltagsregeln
- Seit 2016 kein genereller Leinen- und Maulkorbzwang für Listenhunde außerhalb des eigenen Grundstücks
- Nach Erteilung der Halteerlaubnis: Befreiung von Leinen- und Maulkorbzwang
- Maulkorbpflicht für im Einzelfall als gefährlich eingestufte Hunde
Hundesteuer-Beispiele
| Stadt | Erster Hund | Zweiter Hund | Gefährlicher Hund |
|---|---|---|---|
| Magdeburg | 96 € | 144 € | 600 € |
| Halle (Saale) | 100 € | 180 € | 700 € |
| Dessau-Roßlau | 90 € | 180 € | 600 € |
| Tangermünde | 30 € | — | — |
Ansprechpartner
Örtliche Ordnungsbehörde · Landeshunderegister Sachsen-Anhalt · Tierärztekammer Sachsen-Anhalt
