Rechtsgrundlage
Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG Schleswig-Holstein) — seit 1. Januar 2016. Schleswig-Holstein hat seine Rasseliste mit dieser Reform abgeschafft und arbeitet seither rassenneutral.
Gefährliche Hunde
Keine Rasseliste. Ein Hund gilt in Schleswig-Holstein nur dann als gefährlich, wenn die Ordnungsbehörde — etwa nach Beißvorfall, bei aggressivem Verhalten, oder bei Eignungsmängeln des Halters — eine entsprechende Feststellung trifft.
Was Halter brauchen
Für alle Hunde:
- Hundehaftpflichtversicherung — Mindestdeckung 500.000 € Personen / 250.000 € Sach, Welpen erste drei Lebensmonate ausgenommen
- Mikrochip-Kennzeichnung
- Allgemeine Hundehalter-Pflichten
Für im Einzelfall als gefährlich eingestufte Hunde:
- Haltungserlaubnis
- Sachkundenachweis
- Wesenstest
Versicherung
Pflicht für alle Hunde seit 1. Januar 2016. Schleswig-Holstein gehört zu den sieben Bundesländern mit allgemeiner Pflicht.
Schleswig-Holstein verlangt zudem die volle Deckungssumme für mindestens zwei Schadensfälle pro Jahr (zweifache Jahresmaximierung) — eine schleswig-holsteinische Besonderheit, die nicht alle Versicherer standardmäßig bieten.
Alltagsregeln
- Leinenpflicht in Fußgängerzonen, Parks, Wäldern während Brut- und Setzzeit
- Maulkorbpflicht nur für als gefährlich eingestufte Hunde
- Hunde dürfen außerhalb des gesicherten Grundstücks geführt werden
- In eingezäunten Hundeauslaufgebieten Leine ab — Maulkorb für gefährliche Hunde bleibt
- Leinenpflicht in Wäldern: nach Landeswaldgesetz, besonders in Kiel, Lübeck und Flensburg
Hundesteuer-Beispiele
| Stadt | Erster Hund | Zweiter Hund | Gefährlicher Hund |
|---|---|---|---|
| Kiel | 126 € | 177 € | keine speziellen Sätze |
| Lübeck | 144 € | 144 € | 618 € |
| Flensburg | 132 € | 180 € | 600 € |
| Neumünster | 120 € | 180 € | 540 € |
Einige kleinere Gemeinden in Schleswig-Holstein (Lehmkuhlen, Kletkamp, Nehmten) erheben gar keine Hundesteuer.
Ansprechpartner
Örtliche Ordnungsbehörde · Tierärztekammer Schleswig-Holstein
