Rechtsgrundlage
Berliner Hundegesetz (HundeG Berlin) — verzichtet auf eine Kategorienunterteilung. Liste sehr klein.
Gefährliche Hunde
Nur drei Rassen plus deren Kreuzungen gelten in Berlin per Gesetz als gefährlich:
- American Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
Diese kurze Liste ist eine Berliner Besonderheit — Staffordshire Bullterrier ist hier nicht enthalten.
Was Halter brauchen
Für gelistete Hunde:
- Sachkundeprüfung / Sachkundenachweis — Pflicht
- Wesenstest des Hundes
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Hundehaftpflichtversicherung
- Erlaubnis zur Haltung vom zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt
Für alle Hunde in Berlin (unabhängig von Rasse):
- Hundehaftpflichtversicherung ist Pflicht
- Eintrag im Berliner Hunderegister
Versicherung
Pflicht für alle Hunde, nicht nur für gelistete. Berlin gehört zu den sieben Bundesländern mit allgemeiner Hundehaftpflicht-Pflicht.
Alltagsregeln
- Generelle Leinenpflicht für alle Hunde in öffentlichen Bereichen
- Maulkorbpflicht für gelistete Hunde
- Kennzeichnungspflicht (Mikrochip) für alle Hunde
Hundesteuer
In Berlin 120 € pro Hund — unabhängig davon, ob Listenhund oder nicht. Berlin gehört zu den wenigen deutschen Großstädten ohne Listenhund-Aufschlag in der Hundesteuer.
Ansprechpartner
Bezirksamt / Veterinär- und Lebensmittelaufsicht · Tierärztekammer Berlin
