Rechtsgrundlage
Gefahrhundegesetz (GefHundG M-V) — Mecklenburg-Vorpommern arbeitet rassenneutral.
Gefährliche Hunde
Keine Rasseliste. Ein Hund gilt nur dann als gefährlich, wenn er sich im Einzelfall durch konkretes Verhalten (Beißvorfall, gesteigerte Aggressivität, Hetzen) als bissig oder gefährlich erwiesen hat.
Was Halter brauchen
Für alle Hunde:
- Allgemeine Hundehalter-Pflichten nach Landesrecht
Für im Einzelfall als gefährlich eingestufte Hunde:
- Haltungserlaubnis
- Sachkundenachweis im Einzelfall
- Hundehaftpflichtversicherung
- Wesenstest möglich, um die Einstufung zu widerlegen
Versicherung
Keine generelle Hundehaftpflicht-Pflicht. Mecklenburg-Vorpommern ist das einzige Bundesland ohne irgendeine Versicherungspflicht für Hundehalter — weder für alle Hunde noch für gefährliche.
Auch ohne Pflicht ist die Versicherung dringend zu empfehlen — § 833 BGB Gefährdungshaftung gilt selbstverständlich auch hier.
Alltagsregeln
- Leinenpflicht nur für als gefährlich eingestufte Hunde
- Lokale Regeln in Kommunen möglich (Park, Strand, Fußgängerzone)
Hundesteuer-Beispiele
| Stadt | Erster Hund | Gefährlicher Hund |
|---|---|---|
| Rostock | 110 € | 600 € |
| Schwerin | 96 € | 540 € |
| Stralsund | 90 € | 500 € |
| Greifswald | 84 € | 540 € |
Ansprechpartner
Örtliche Ordnungsbehörde · Tierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern