Rechtsgrundlage
Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG Sachsen) — keine Kategorienunterteilung. Eine der kürzesten Rasselisten Deutschlands.
Gefährliche Hunde
In Sachsen gelten nur drei Rassen kraft Gesetzes als gefährlich:
- American Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
Beachte: **Staffordshire Bullterrier ist in Sachsen nicht in der Liste** — eine sächsische Besonderheit, die sich von den meisten anderen Bundesländern unterscheidet.
— plus Kreuzungen.
Zusätzlich kann ein Hund jeder Rasse im Einzelfall als gefährlich eingestuft werden.
Was Halter brauchen
- Haltungserlaubnis der Ordnungsbehörde
- Sachkundenachweis
- Hundehaftpflichtversicherung
- Mikrochip-Kennzeichnung
- Wesenstest möglich, um die Gefährlichkeitsvermutung zu widerlegen
Versicherung
Pflicht für Halter gefährlicher Hunde.
Alltagsregeln
- Leinen- und Maulkorbpflicht außerhalb des eigenen Grundstücks
- Maulkorbpflicht in Gemeinschaftsbereichen und Treppenhäusern in Mietshäusern
- Nur ein gefährlicher Hund pro Halter gleichzeitig
- Zutrittsverbot zu Spielplätzen
Hundesteuer-Beispiele
| Stadt | Erster Hund | Gefährlicher Hund |
|---|---|---|
| Dresden | 110 € | 660 € |
| Leipzig (seit 2026) | 150 € | 150 € (Einheitssatz; kein Listenhund-Aufschlag — bewusste Entscheidung) |
| Chemnitz | 100 € | 750 € |
| Zwickau | 96 € | 540 € |
Leipzig-Besonderheit: Der Stadtrat hat sich bei der Hundesteuerreform 2026 explizit gegen einen Listenhund-Aufschlag entschieden, mit der Begründung, dass extreme Steuern viele Tiere zu Dauerbewohnern im Tierheim machen würden. Mit Mikrochip-Nachweis sinkt der Satz auf 120 €.
Ansprechpartner
Örtliche Ordnungsbehörde · Sächsische Tierärztekammer
