Rechtsgrundlage
Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (KampfhundeVO) vom 10. Juli 1992, geändert September 2002. Art. 37 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) als Bußgeldgrundlage.
Bayerns System ist eines der striktesten der Republik. Wie Baden-Württemberg arbeitet auch Bayern weiter mit dem Begriff Kampfhund.
Die zwei Kategorien
Kategorie 1 (unwiderlegbar vermutet gefährlich): Pitbull Terrier (auch American Pitbull Terrier), Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu — sowie Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
Haltung der Kategorie 1: nur mit Genehmigung der Wohnsitzgemeinde und Nachweis eines berechtigten Interesses. In der Praxis wird dieses Interesse fast nie anerkannt — die Haltung ist somit faktisch ausgeschlossen.
Kategorie 2 (widerlegbar vermutet gefährlich): Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler.
Für Kategorie-2-Hunde kann ein Negativzeugnis beantragt werden. Mit positivem Wesenstest des Sachverständigen ist der Hund rechtlich nicht mehr als Kampfhund einzustufen — Auflagen wie Leinen- und Maulkorbpflicht entfallen.
Was Halter brauchen
Bei Kategorie 1 (selten praktikabel):
- Haltererlaubnis der Gemeinde
- Nachweis berechtigtes Interesse (häufig der Knackpunkt)
- Führungszeugnis
- Wesenstest
- Genehmigung im Einzelfall durch Bürgermeister/Stadtrat
Bei Kategorie 2:
- Befristetes Negativzeugnis für Junghunde (6. bis 18. Lebensmonat)
- Ab 18 Monaten: Wesenstest durch öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
- Bestandener Wesenstest = unbefristetes Negativzeugnis
- Wesenstestkosten ca. 250 €
Versicherung
Pflicht für Kampfhunde; in der Praxis ohnehin Voraussetzung für die Haltererlaubnis.
Alltagsregeln
- Für Kategorie 1: Leinen- und Maulkorbpflicht generell
- Für Kategorie 2 mit Negativzeugnis: keine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht; Einzelfallanordnungen möglich
- Bei Verstoß: Bußgeld bis 10.000 € (Haltung ohne Erlaubnis), bis 50.000 € (Zucht)
Hundesteuer-Beispiele
| Stadt | Erster Hund | Kampfhund |
|---|---|---|
| München | 100 € | 800 € (Reduktion auf Normalsatz mit Negativzeugnis) |
| Nürnberg | 132 € | 1.056 € (auf 264 € mit Wesenstest) |
| Augsburg | 84 € | 840 € |
| Würzburg | 120 € | 600 € |
| Regensburg | 90 € | 540 € |
Wichtig: Ein bestandener Wesenstest entlastet rechtlich von der Kampfhund-Einstufung. Die Hundesteuer gehorcht aber kommunaler Hoheit — manche bayerischen Gemeinden erheben den erhöhten Steuersatz trotz Negativzeugnis weiter. Vor dem Kauf in der Wohngemeinde fragen.
Ansprechpartner
Wohnsitzgemeinde · Bayerische Tierärztekammer · Bayerisches Innenministerium
